02/08/2020 PRESSEMELDUNG: NCS-Standard bleibt seinem Anspruch treu: Nanomaterialien und Bio-Plastik verboten

Mit einer klaren Absage an sämtliche Nanomaterialien sowie Mikroplastik hat die Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik (GfaW) ihren Naturkosmetik-Standard NCS einer Revision unterzogen. Damit kennzeichnet das Siegel auf bleibend hohem Niveau gesunde und umweltfreundliche Kosmetikartikel und bleibt seinem Anspruch treu, aktuelle Entwicklungen unmittelbar in den Kriterien des Labels zu verankern.

Als Lichtschutzfilter galten Nanomaterialien der Rohstoffe Titandioxid und Zinkoxid in Sonnenschutzcremes bislang als unverzichtbar. Mittlerweile wird die gewünschte Wirkung auch ohne diese Kleinstpartikel erreicht. Grund genug also, die gesundheitlich umstrittenen und durch Ablagerungen in den Ozeanen schädlichen Teilchen im Standard zu verbieten.

Ebenfalls dem Schutz der Meere dient der Ausschluss fester und unlöslicher Polymere, also Kunststoffe. Solange diese wie bislang petrochemischen Ursprungs waren, reichten die entsprechenden Ausschluss-Kriterien des NCS. Weil neuerdings sogenanntes Bio-Plastik naturkosmetik-konform hergestellt werden kann (z.B. Polylactic Acid), wird ein explizites Verbot im Standard nötig, um die Verwendung von Kunststoff in Naturkosmetik-Produkten zu vermeiden.

Damit setzt NCS in diesem Bereich die strengsten Qualitätsmaßstäbe.

02/08/2020 PRESSEMELDUNG: NCS-Standard bleibt seinem Anspruch treu: Nanomaterialien und Bio-Plastik verboten

Mit einer klaren Absage an sämtliche Nanomaterialien sowie Mikroplastik hat die Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik (GfaW) ihren Naturkosmetik-Standard NCS einer Revision unterzogen. Damit kennzeichnet das Siegel auf bleibend hohem Niveau gesunde und umweltfreundliche Kosmetikartikel und bleibt seinem Anspruch treu, aktuelle Entwicklungen unmittelbar in den Kriterien des Labels zu verankern.

Als Lichtschutzfilter galten Nanomaterialien der Rohstoffe Titandioxid und Zinkoxid in Sonnenschutzcremes bislang als unverzichtbar. Mittlerweile wird die gewünschte Wirkung auch ohne diese Kleinstpartikel erreicht. Grund genug also, die gesundheitlich umstrittenen und durch Ablagerungen in den Ozeanen schädlichen Teilchen im Standard zu verbieten.

Ebenfalls dem Schutz der Meere dient der Ausschluss fester und unlöslicher Polymere, also Kunststoffe. Solange diese wie bislang petrochemischen Ursprungs waren, reichten die entsprechenden Ausschluss-Kriterien des NCS. Weil neuerdings sogenanntes Bio-Plastik naturkosmetik-konform hergestellt werden kann (z.B. Polylactic Acid), wird ein explizites Verbot im Standard nötig, um die Verwendung von Kunststoff in Naturkosmetik-Produkten zu vermeiden.

Damit setzt NCS in diesem Bereich die strengsten Qualitätsmaßstäbe.