2026: Ein Jahr der Regulierungen für mehr Nachhaltigkeit? Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Besonders im letzten Jahr gab es ja viel Chaos im Regulierungsdschungel. Verordnungen wurden veröffentlicht, überarbeitet, zurückgezogen und verschoben. Infolgedessen kommen 2026 mehrere große EU-Regulierungen gleichzeitig.

Als Standardgeberin erleben wir hautnah, wie komplex es für Unternehmen wird, all diese Anforderungen unter einen Hut zu bringen, geschweige denn den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir hier für einmal die wichtigsten EU-Nachhaltigkeitsregulierungen mit Neuerungen in 2026 zusammengefasst:

1.  📊 CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive: Die nächste Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im letzten Jahr sorgte das Omnibus-Paket für erhebliche Verwirrung. Plötzlich standen zentrale Elemente der CSRD zur Disposition – Fristen wurden verschoben, Anforderungen reduziert, und es war zeitweise unklar, ob und in welcher Form die Richtlinie überhaupt umgesetzt würde. Mittlerweile wurde sie umgesetzt, jedoch sind bestimmte Datenpunkte optional geworden, kleinere Unternehmen haben verlängerte Fristen, und die Flexibilität bei der Umsetzung wurde erhöht. Das hat die CSRD praktikabler gemacht. Für Unternehmen, die bereits in die Vorbereitung investiert hatten, sorgte das dennoch für großen Frust.

Die CSRD verpflichtet mittlerweile zumindest einen Teil der Unternehmen zu einer standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen EU-Standards (ESRS). Sie löst die bisherige NFRD ab und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich.

Wen betrifft es nach dem Omnibus-Paket?

Künftig sind nur noch die größten Unternehmen berichtspflichtig. Als groß gilt ein Unternehmen im Sinne der CSRD, wenn es mehr als 1.000 Beschäftigte UND einen Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro hat. Später kommen börsennotierte KMU und Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Umsatz über 150 Millionen Euro hinzu. Durch diese Anhebung fallen rund 80 % der ursprünglich für die Ausweitung vorgesehenen Unternehmen wieder aus dem Anwendungsbereich.

Zeitplan der schrittweisen Ausweitung (Stand 2026):

  • Geschäftsjahr 2024 (Berichte 2025): Etwa 1.000 große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter der NFRD fielen – diese berichten bereits nach CSRD
  • Geschäftsjahr 2025 (Berichte 2026): Ausweitung auf EU-Mutterunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Umsatz – in Deutschland wird die nationale Umsetzung des Gesetzes noch erwartet
  • Geschäftsjahr 2026 (Berichte 2027): Weitere EU-Großunternehmen, die die neuen Schwellenwerte überschreiten
  • Ab 2028: Tochtergesellschaften und Nicht-EU-Unternehmen mit relevantem EU-Geschäft

Die CSRD wird in diesem Jahr also auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet – wenn auch längst nicht so viele wie ursprünglich geplant. Für viele ist 2026 ein Vorbereitungsjahr. Wer bereits mit der Datenerhebung begonnen hat, sollte weitermachen, denn die investierte Arbeit zahlt sich aus. Der Datenbedarf bleibt trotz aller Vereinfachungen hoch, denn ESG-Daten müssen konsistent in Nachhaltigkeitsberichten, Green Claims, Lieferketten-Nachweisen und Verpackungsstrategien auftauchen. Eine zentrale, verlässliche Datengrundlage ist das A und O für alle kommenden Regulierungen.

2.🌳 EUDR – EU Deforestation Regulation: Entwaldungsfreie Lieferketten

Die EUDR wurde bereits zweimal nach hinten verschoben – ursprünglich sollte sie Ende 2024 in Kraft treten, dann wurde sie auf 2025 verschoben, nun auf Ende 2026. Und auch dieser Termin steht unter Vorbehalt. Der Druck aus der Wirtschaft, insbesondere aus betroffenen Drittländern, war und ist enorm. Viele Unternehmen sind also auch hier stark verunsichert und fragen sich, ob sich die Investition in Rückverfolgungssysteme lohnt.

Die braucht es jedenfalls, um Konformität mit der Verordnung herzustellen. Denn die EU-Entwaldungsverordnung verbietet den Import und Verkauf von Produkten, die mit Entwaldung am Ursprung der Lieferkette einhergehen. Betroffen sind die Rohstoffe Soja, Kakao, Palmöl, Kaffee, Holz, Rindfleisch und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte. Unternehmen müssen durch Geolokalisierung und Due-Diligence-Systeme entsprechend nachweisen, dass ihre Rohstoffe nicht von entwaldeten Flächen stammen.

Wen betrifft es? Importeure und Produzenten der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte.

Aktueller Zeitplan:

  • Bis 30. April 2026: Die EU-Kommission legt einen Bericht zu den Auswirkungen der EUDR und dem Verwaltungsaufwand vor – auf Basis dieser Analyse können weitere Anpassungen folgen
  • Ab 30. Dezember 2026: Die EUDR tritt für große und mittlere Unternehmen in Kraft
  • Ab 30. Juni 2027: Ein halbes Jahr später werden auch kleine/kleinste Unternehmen​ verpflichtet

3. 📦 PPWR – Packaging & Packaging Waste Regulation: Verpackungen im Wandel

Mit der PPWR tritt in diesem Jahr eine neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft, die Verpackungen in der gesamten EU kreislauffähiger machen soll. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist die PPWR eine Verordnung – das bedeutet, sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass diese sie erst in nationales Recht umsetzen müssen. Die PPWR greift tief in Produktdesign, Materialwahl und Entsorgungssysteme ein und betrifft alle, die Verpackungen in Verkehr bringen – von Herstellern über den Handel bis hin zu Onlineplattformen.

Wann gilt sie? Ab dem 12. August 2026 ist die PPWR unmittelbar anwendbar und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie.

Die wichtigsten Neuerungen:

Design-for-Recycling wird Pflicht: Alle Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie leicht recycelbar sind. Schwer trennbare Materialkombinationen, unnötige Verbunde und überflüssiger Leerraum werden stark eingeschränkt.

Minimierungsgebot: Verpackungsvolumen und Materialeinsatz müssen auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Wiederverwendbare Systeme: Für bestimmte Produktkategorien werden Mehrwegsysteme verpflichtend.

Einheitliche Kennzeichnung: EU-weit einheitliche Symbole informieren über Materialien und Entsorgung.

Was bedeutet das praktisch? Unternehmen müssen Packmittel, Logistik und Produktdesign-Prozesse umstellen. Der Datenbedarf steigt erheblich: Materialien, Rezyklatanteile und Entsorgungswege müssen detailliert dokumentiert werden.

Wer mehr Informationen dazu benötigt, kann auch in unserem ausführlichen Blogpost zur PPWR vorbeischauen.

4. 🛠 ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation: Langlebigkeit wird zur Norm

Die ESPR ist die neue EU-Ökodesign-Verordnung, die bereits am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist und die bisherige Ökodesign-Richtlinie ersetzt hat. Ab 2026 greifen nun die konkreten Anforderungen für einzelne Produktgruppen – der digitale Produktpass wird eingeführt und spezifische Pflichten wie das Vernichtungsverbot für Textilien werden Realität.

Anders als die alte Richtlinie, die sich hauptsächlich auf energieverbrauchsrelevante Produkte konzentrierte, erweitert die ESPR den Anwendungsbereich auf fast alle Warengruppen. Produkte müssen künftig langlebiger, reparierbar und recycelbar werden. Ein zentrales Instrument ist der digitale Produktpass, der Informationen über Herkunft, Zusammensetzung und Reparaturmöglichkeiten transparent macht.

Wen betrifft es? Hersteller und Importeure von Textilien, Elektronik, Möbeln und vielen weiteren Produktgruppen.

Zeitlicher Ablauf:

  • 18. Juli 2024: Die Rahmen-ESPR ist in Kraft getreten und ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie
  • 2025: Erste Arbeitspläne und Rechtsakte für konkrete Produktgruppen werden veröffentlicht
  • Ab 2026: Digitale Produktpässe werden eingeführt und spezifische Pflichten greifen – zum Beispiel das Vernichtungsverbot für Textilien bei großen Unternehmen

Was bedeutet das? Design- und Produktentwicklungsprozesse müssen von Anfang an Kreislaufwirtschaft mitdenken. Der digitale Produktpass erfordert umfassende Produktdokumentation – von Materialzusammensetzung über Reparaturanleitungen bis hin zu Recyclinginformationen. 2026 ist das Jahr, in dem Unternehmen aktiv verfolgen müssen, welche produktspezifischen Anforderungen für ihre Warengruppen veröffentlicht werden, denn die ESPR wird schrittweise ausgerollt.

5.📢 Green Claims Directive & EmpCo: Strengere Regeln gegen Greenwashing ab 2026

Die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo, EU 2024/825) verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeits- und Umweltkommunikation. Sie tritt nach ihrer Umsetzung in nationales Recht verbindlich ab 27. September 2026 in Kraft. Die ebenfalls diskutierte Green Claims Directive (GCD) auf europäischer Ebene ist derzeit noch nicht rechtsverbindlich und inhaltlich ungewiss.

Was ändert sich konkret?

  • Allgemeine, vage Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn sie objektiv belegbar und transparent sind.
  • Aussagen über zukünftige Umweltleistungen sind nur mit konkretem, überprüfbarem Plan und Nachweis zulässig.
  • Werbung mit Treibhausemissions-Kompensation als alleiniger Beleg für Klimaneutralität wird untersagt.
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne robustes, unabhängiges Zertifizierungssystem gelten als irreführend und werden untersagt.

Die Regelungen gelten für sämtliche umweltbezogene Werbung und Claims gegenüber Verbraucher*innen.

Achtung: Es ist keine zusätzliche Übergangsfrist über den 27. September 2026 hinaus vorgesehen; Unternehmen müssen zu diesem Datum compliant sein, auch für bereits im Markt befindliche Produkte.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Bestehende Nachhaltigkeitsclaims vollständig auf Belegbarkeit prüfen
  • Vage Formulierungen durch präzise, messbare Aussagen ersetzen
  • Nachweise und Daten systematisch dokumentieren
  • Sich durch etablierte, unabhängige Zertifizierungen absichern lassen (unsere Zertifizierungen sind alle EmpCo-konform)

In unserem Blogpost über die EmpCo haben wir noch ausführlicher darüber berichtet. Schaut dort also gerne auch mal rein.

6.🔧 Right to Repair Initiative: Reparieren statt Wegwerfen

Mit der EU-Initiative zum Right to Repair werden Verbraucherrechte auf Reparatur gestärkt und die Lebensdauer von Produkten verlängert. Ziel ist es, Reparaturen gegenüber Ersatz oder Neukauf zu bevorzugen und so Abfall zu reduzieren.

Was ändert sich konkret?
Hersteller müssen für bestimmte Produktgruppen Ersatzteile, Reparaturinformationen und Reparaturservices zu fairen Bedingungen bereitstellen. Reparierbarkeit wird zu einem regulatorischen Kriterium im Produktdesign.

Wen betrifft es?
Hersteller und Händler von Elektronik, Haushaltsgeräten und weiteren langlebigen Konsumgütern.

Zeitplan:
Die Verordnung wurde 2024 politisch beschlossen. Die Anwendung wird ab 2026 erwartet, abhängig von nationaler Umsetzung und delegierten Rechtsakten.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Produktdesign, Ersatzteillogistik und After-Sales-Services müssen neu gedacht werden. Reparierbarkeit wird vom freiwilligen Nachhaltigkeitsargument zur regulatorischen Pflicht.

7. 🍽 Waste Framework Directive Revision: Neue Regeln für Textil- und Lebensmittelabfälle

Die Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie verschärft die Vorgaben zur Abfallvermeidung und -verwertung, insbesondere für Textilien und Lebensmittel. Zentrales Instrument ist die Ausweitung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Was ändert sich konkret?

  • Einführung verpflichtender EPR-Systeme für Textilien
  • Stärkere Vorgaben zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
  • Ausbau von Sammel-, Wiederverwendungs- und Recyclingstrukturen

Wen betrifft es?
Textilmarken, Lebensmittelproduzenten, Importeure und Einzelhändler.

Zeitplan:
Politische Einigung 2024, nationale Umsetzung voraussichtlich 2025–2026.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Abfallvermeidung wird zur strategischen Aufgabe. Unternehmen müssen sich an EPR-Systemen beteiligen und ihre Produkte stärker auf Wiederverwendung und Recycling ausrichten.

8.🔗 CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive: EU-Lieferkettenrichtlinie

Die CSDDD harmonisiert menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten EU-weit. Sie geht über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus und schafft ein einheitliches europäisches Rahmenwerk.

Status & Zeitplan:
Die Richtlinie ist seit 2024 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt bis 2026, die Anwendung für Unternehmen startet gestaffelt ab 2027.

Wen betrifft es?
Große EU-Unternehmen sowie Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichem EU-Umsatz. Die Schwellenwerte liegen unterhalb des deutschen LkSG, wodurch der Anwendungsbereich ausgeweitet wird.

Was kommt auf Unternehmen zu?

  • Risikobasierte Sorgfaltsprüfungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei identifizierten Risiken
  • Stakeholder-Einbindung und funktionierende Beschwerdemechanismen
  • Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Unternehmensstrategie

Einordnung:
2026 ist ein zentrales Vorbereitungsjahr. Unternehmen sollten bestehende LkSG-Prozesse jetzt weiterentwickeln und auf EU-Niveau ausrichten.

9.⚠️ REACH: Mikroplastik & PFAS-Beschränkungen

Im Rahmen der REACH-Verordnung werden Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Chemikalien weiter eingeschränkt. Im Fokus stehen absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel sowie PFAS („ewige Chemikalien“).

Was ändert sich?

  • Verbot bzw. starke Einschränkung von Mikroplastikzusätzen in Produkten wie Kosmetik, Reinigungsmitteln und Farben
  • Stufenweise Regulierung bzw. Verbote ganzer PFAS-Stoffgruppen

Wen betrifft es?
Hersteller und Importeure von Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Beschichtungen und weiteren Konsumgütern.

Zeitplan:

  • Mikroplastik: bereits in Kraft, Übergangsfristen je nach Produkt
  • PFAS: schrittweise ab 2025–2026

Was bedeutet das für Unternehmen?
Produktformulierungen müssen angepasst, Lieferketten überprüft und neue Nachweis- und Deklarationspflichten erfüllt werden.

Alles hängt zusammen: Der Schlüssel liegt in der Integration

Diese Regulierungen wirken nicht isoliert, sondern greifen ineinander: CSRD-Daten bilden die Grundlage für belastbare Green Claims. Sorgfaltsprozesse aus der CSDDD liefern Informationen für EUDR-Nachweise. Material- und Produktdaten aus dem ESPR-Produktpass unterstützen PPWR- und REACH-Compliance.

Der entscheidende Hebel ist eine zentrale, konsistente Datengrundlage. Unternehmen, die frühzeitig in belastbare Datenstrukturen und integrierte Prozesse investieren, vermeiden Mehrfacharbeit und schaffen regulatorische Synergien.

Fazit: Anforderungen werden konkreter – und überprüfbar

In diesem Jahr verschieben mehrere der anstehenden EU-Regulierungen Nachhaltigkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen hin zu konkreten, überprüfbaren Anforderungen. In einzelnen Bereichen steigt dabei nicht nur die Verbindlichkeit, sondern auch der Umfang der Pflichten, etwa bei Umweltclaims, Produktanforderungen, Verpackungen oder Chemikalien.

Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeitskommunikation, Produktgestaltung und Nachweisführung müssen enger an regulatorischen Vorgaben ausgerichtet werden. Aussagen müssen belegbar sein, Mindestanforderungen erfüllt und relevante Informationen verfügbar gehalten werden.

Die GfaW-Standards NCS, NCP, Nature Thanx und CSE sind in regulatorischer Hinsicht zwar keine All-in-one-Lösung, können jedoch gezielt bei der Compliance unterstützen, etwa bei der Strukturierung von Daten oder der Absicherung einzelner Nachhaltigkeitsaussagen.

Wenn ihr mehr darüber erfahren wollt, kontaktiert uns gerne unter info@gfaw.eu oder über das Kontaktformular.

12 Jan. 2026

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