Die neue EU-Verpackungsverordnung 2026 (PPWR) – was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, wird den europäischen Handel grundlegend verändern. Ab August 2026 werden in der gesamten EU neue, einheitliche Regeln für Verpackungen durchgesetzt. Wir haben in diesem Blogpost einmal die wichtigsten Regelungsbereiche der PPWR zusammengefasst und gehen auch darauf ein, inwieweit unsere Kunden durch unsere eigenen Verpackungskriterien hier bereits gut aufgestellt sind.

Wann kommt die PPWR und für wen gilt sie?

Die EU-Verordnung der PPWR (2025/40) ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Ihre Vorschriften sind jedoch erst 18 Monate später, also am 12. August 2026 wirksam. Das bedeutet: Alle Verpackungen, die nach dem 12.08.2026 im Handel sind, müssen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Das gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen, sprich ohne Umsetzungsspielraum. Denn mit ihr sollen Verpackungen nicht nur nachhaltiger, sondern auch der europäische Binnenmarkt harmonisiert werden, zum Beispiel durch einheitliche Recycling-Symbole.

Die 6 Säulen der PPWR

Die PPWR ist ziemlich umfangreich und deckt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen ab – vom Produktdesign über die Verwendung bis hin zur Entsorgung und Verwertung. Sie umfasst sechs zentrale Regelungsbereiche:

  1. Nachhaltigkeitsanforderungen

Verpackungen müssen künftig strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Das betrifft Materialauswahl, Recyclingfähigkeit, Langlebigkeit und Ressourceneffizienz entlang des gesamten Produktlebenszyklus.

  1. Kennzeichnung und Information

Neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten sorgen für Transparenz. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, aus welchem Material eine Verpackung besteht und wie sie zu entsorgen ist.

  1. Pflichten der Wirtschaftsakteure

Hersteller, Importeure, Vertreiber und sogar Fulfillment-Dienstleister werden in die Pflicht genommen. Die erweiterte Herstellerverantwortung wird konsequent umgesetzt.

  1. Reduzierung von Verpackungen

Die Verordnung zielt auf absolute Reduktion ab – weniger Verpackungsmaterial, weniger Abfall. Das betrifft sowohl die Menge als auch unnötige Verpackungen.

  1. Konformitätsbewertung

Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen konform sind. Das erfordert Dokumentation, Prüfung und gegebenenfalls Zertifizierung.

  1. Kreislaufwirtschaft

Sammlung, Rücknahme und Verwertung werden neu organisiert. Das Ziel: höhere Recyclingquoten und echte Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien.

Deutschland war Vorreiter – und bleibt es

Während andere EU-Länder komplett neue Systeme aufbauen müssen, haben deutsche Unternehmen bereits Erfahrung: Die Mehrwegangebotspflicht für Take-Away gilt seit Januar 2023, das erweiterte Pfandsystem seit 2022 – und seit 2024 auch für Milch und Milchmischgetränke wie Müller Milch, Kakao oder Kefir. Deutschland hat mit diesen Regelungen Maßstäbe gesetzt, die die PPWR nun EU-weit übernimmt.

In Deutschland wird das bisherige Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Dieses setzt die EU-Vorgaben um und konkretisiert sie national. Die etablierten und bewährten Strukturen – duale Systeme, Pfandrückgabe, Mehrwegpoolsysteme – bleiben weitgehend erhalten.

Was verlangt die PPWR also Neues von deutschen Unternehmen? Die 5 wichtigsten Neuerungen

Deutschland hat in vielen Bereichen bereits strengere Regelungen. Die PPWR harmonisiert nun EU-weit und bringt für Deutschland vor allem in fünf Bereichen echte Neuerungen:

  1. Rezyklatquoten bei PET-Flaschen

Ab 2026 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent Kunststoffrezyklat enthalten, ab 2030 sogar 30 Prozent. Das ist nicht verhandelbar und gilt für alle Hersteller, die solche Flaschen in der EU in Verkehr bringen.

Unternehmen können die Quote entweder pro Flasche oder im Jahresdurchschnitt über alle produzierten Flaschen erfüllen. Entscheidend ist: Eine lückenlose Dokumentation der eingesetzten Rezyklate ist erforderlich – die Behörden können diese jederzeit anfordern.

Wir empfehlen daher, die Information über den Rezyklatanteil schnellstmöglich von Lieferanten einzuholen. Der Markt für Post-Consumer-Rezyklat wird sich verschärfen, und wer erst 2026 damit beginnt, könnte Lieferengpässe erleben.

  1. EU-einheitliche Kennzeichnung

Was bisher national geregelt war, wird nun harmonisiert. Jede Verpackung muss EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden: Welches Material? Wie entsorgen? Die Materialidentifikation wird verpflichtend.

Mehrwegverpackungen sind mit dem Schriftzug „MEHRWEG“ zu versehen, pfandpflichtige Verpackungen müssen dauerhaft, deutlich lesbar und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Deutschland hatte bereits nationale Labels – diese werden nun durch EU-Standards ersetzt oder ergänzt.

  1. Formalisierte Konformitätsbewertung

Bisher lief vieles informell. Jetzt kommt ein systematisches EU-Verfahren: Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung abgeben und umfassende technische Dokumentation bereitstellen – über Design, Materialien, Recyclingfähigkeit.

Das erfordert neue Prozesse: Wer ist im Unternehmen verantwortlich? Welche externen Prüfer werden beauftragt? Wie wird die Dokumentation gepflegt? Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt klären.

  1. Verpflichtende Nachhaltigkeitsdokumentation

Was bisher freiwillig war oder nur von besonders engagierten Unternehmen umgesetzt wurde, wird nun Pflicht: Die Lebenszyklus-Betrachtung über die gesamte Wertschöpfungskette, der Nachweis von Ökodesign-Kriterien, die Dokumentation von Ressourceneffizienz-Maßnahmen.

Verpackungen müssen in die dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie integriert werden. Der ökologische Fußabdruck ist entlang der gesamten Kette zu bewerten – von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Entsorgung.

  1. Erweiterte Materialverbote

PFAS-Beschichtungen werden umfassend verboten. Bestimmte Multilayer-Verpackungen sind nur noch eingeschränkt erlaubt. Nicht-recyclingfähige Verpackungen werden schrittweise verboten. Was bisher Empfehlung war, wird nun zu konkreten Verboten.

Das bedeutet: Deutsche Unternehmen haben in Mehrweg und Pfand bereits 2-3 Jahre Vorsprung. Die größten Neuheiten sind Rezyklatquoten, formalisierte Konformitätsbewertung und EU-Kennzeichnung.

Der doppelte Vorsprung mit unseren Zertifizierungen

Unternehmen, die nach unseren Standards zertifiziert sind, also NCS (Natural Cosmetics Standard), NCP (Nature Care Product), Nature Thanx oder CSE (Certified Sustainable Economics) – haben nicht nur den deutschen Vorreiter-Bonus, sondern gehen noch einen Schritt weiter. Denn hierfür müssen unter anderem seit 2 Jahren auch Verpackungskriterien als Ergänzung zum regulären Standard erfüllt werden.

Praxisorientierte Anforderungen an die Verpackungen

Unsere Verpackungskriterien orientieren sich an einer klaren Nachhaltigkeitshierarchie: Vermeiden → Vermindern → Reuse (Mehrweg) → Recyclingfähigkeit → Restentleerbarkeit. Diese Hierarchie dient als Leitfaden und hilft Unternehmen, die nachhaltigste Verpackungslösung für ihr Produkt zu finden.

Entscheidend sind jedoch die anspruchsvollen Mindestanforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialwahl und Dokumentation, die in jedem Fall erfüllt werden müssen.

Bei Papierverpackungen fordern wir mindestens 50 Prozent Recyclinganteil – die PPWR hat hier keine generelle Quote. Rohpapiermaterialien müssen aus FSC- oder PEFC-zertifizierten Quellen stammen, Chlorbleiche ist verboten.

Bei Kunststoffverpackungen sind unsere Anforderungen auch sehr konkret: Keine Multilayer-Aufbauten (außer PE-/PP-EVOH mit unter 5 Prozent EVOH), keine unterschiedlichen Kunststoffe auf Vorder- und Rückseite, keine PETG-Sleeves bei PET-Flaschen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Verpackungen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch recyclingfähig sind – die NIR-Sortierbarkeit, die für industrielles Recycling essenziell ist, wird explizit berücksichtigt.

PFAS-Beschichtungen sind bei uns auch schon seit mehreren Jahren kategorisch verboten.

Dokumentation als gelebte Praxis

Ein entscheidender Vorteil: Die Dokumentationsanforderungen der PPWR sind bereits erfüllt. Wir fordern die Integration von Verpackungen in die dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie, die ökobilanzielle Betrachtung entlang der Wertschöpfungskette und regelmäßige Audits mit stichprobenartigen Überprüfungen.

Was die PPWR ab 2026 als Konformitätsbewertung verlangt, läuft bei unseren Kunden also schon.

Praktischer Nutzen: Weniger Umstellungsaufwand

Was bedeutet das konkret? Für die PPWR-Compliance gilt für zertifizierte Produkte nur noch:

  1. Kennzeichnungen aktualisieren: EU-einheitliche Labels statt nationale
  2. Rezyklat-Nachweise erweitern: Bei PET-Flaschen die 25%-Quote nachweisen
  3. Konformitätserklärung formalisieren: PPWR-Formulare ausfüllen – die Inhalte liegen vor
  4. Meldepflichten anpassen: Registrierung und Meldungen an die Zentrale Stelle aktualisieren

Die Arbeit, die unsere Kunden in den letzten zwei Jahren in die Umsetzung unserer Verpackungskriterien investiert haben – nachhaltige Materialbeschaffung, Recyclingfähigkeit, Dokumentation, Mehrwegsysteme – zahlt sich spätestens im nächsten Jahr mit der PPWR aus. Was dokumentiert und etabliert ist, muss nicht neu aufgebaut werden. Der Umstellungsaufwand zur PPWR-Compliance beschränkt sich mehr auf administrative Anpassungen, nicht auf konzeptionelle Neugestaltung.

Fazit: Jetzt vorbereiten statt später aufholen

Die Zeit bis August 2026 lässt sich noch gut nutzen. Wer jetzt beginnt, Verpackungen zu analysieren und Lieferketten zu sichern, vermeidet Zeitdruck und Versorgungsengpässe. Die PPWR ist dabei nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern auch eine Chance, sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren – in einem Markt, der zunehmend auf Transparenz und Kreislaufwirtschaft setzt.

Sie möchten wissen, wie Ihre Verpackungen zur PPWR stehen? Oder interessieren sich für eine Zertifizierung? Kontaktieren Sie uns – wir zeigen Ihnen, wie Sie nicht nur konform, sondern vorbildlich werden.

Häufig gestellte Fragen zur PPWR

Wann tritt die PPWR in Kraft?
Die Verordnung ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die wesentlichen Vorschriften werden am 12. August 2026 wirksam. Ab diesem Datum müssen alle Verpackungen im Handel die PPWR-Anforderungen erfüllen.

Gilt die PPWR auch für kleine Unternehmen?
Ja, die PPWR gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren oder in Verkehr bringen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt keine Bagatellgrenze.

Was passiert, wenn meine Verpackungen nicht PPWR-konform sind?
Nicht-konforme Verpackungen dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall Vertriebsverbote.

Welche Verpackungen sind am stärksten betroffen?
Besonders betroffen sind PET-Einweggetränkeflaschen (wegen Rezyklatquoten), Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen (wegen Mehrwegpflicht) und Verpackungen mit PFAS-Beschichtungen (wegen Verbot).

Muss ich meine bestehenden Verpackungen komplett neu entwickeln?
Nicht unbedingt. Viele Verpackungen erfüllen bereits große Teile der PPWR-Anforderungen. Oft sind nur Anpassungen nötig: höhere Recyclatanteile, neue Kennzeichnung oder bessere Dokumentation.

Wie kann ich prüfen, ob meine Verpackungen PPWR-konform sind?
Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch: Welche Materialien nutzen Sie? Wie hoch sind die Rezyklatanteile? Ist die Recyclingfähigkeit nachgewiesen? Eine Zertifizierung nach anerkannten Nachhaltigkeitsstandards kann dabei helfen.

Was kostet die Umstellung auf PPWR-konforme Verpackungen?
Die Kosten variieren stark je nach Ausgangssituation. Deutsche Unternehmen haben einen Kostenvorteil, da Mehrweg- und Pfandsysteme bereits etabliert sind. Hauptkostentreiber sind Rezyklat-Beschaffung, neue Kennzeichnung und Dokumentationsaufwand.

Wo finde ich weitere Informationen zur PPWR?
Das Umweltbundesamt und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bieten umfangreiche Informationen. Auch Branchenverbände und Zertifizierungsstellen wie wir beraten zur PPWR-Umsetzung.

 

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