CSE-Standard

Der Qualitätsstandard zur Zertifizierung nachhaltiger Unternehmensführung

CSE Certified Sustainable Economics

Ein Standard der GfaW Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik mbH. Entwickelt und aktualisiert von der Arbeitsgruppe „Lebendige Nachhaltigkeit“.
Version 7.1/2023 -gültig ab 01.01.2024

Alle Standards der GfaW sind für jedes Unternehmen, das die Kriterien einhält, nicht nur offen, sondern explizit eine Einladung, sich auf den Weg einer Wirtschaft zu begeben, die zukunftsfähig und im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ist.

Präambel

Wir leben in Zeiten großer Herausforderungen: Die planetaren Grenzen einer auf endlichen Ressourcen bauenden Ökonomie sind erreicht. Die Weltgemeinschaft hat dies erkannt und sich globale Überlebensziele gesetzt – die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Nachhaltiges, bewahrendes Wirtschaften etabliert sich als Grundlage für ein gutes und außerdem zukunftsfähiges Gemeinleben.

Gleichzeitig dominieren an vielen Stellen alte Gewohnheiten und Wirtschaftskonzepte. So erlebt die zusammen gewachsene Welt derzeit ein kollektives Marktversagen: Ladenpreise spiegeln nicht die tatsächlichen Kosten der angebotenen Produkte wider. Externe Effekte werden nicht in die Preiskalkulation einbezogen, obwohl deren Tragweite erkennbar zunimmt.

Zu träge reagiert die Politik auf die dringlichen Zeitzeichen, verändert nur zögerlich die Rahmenbedingungen zu Gunsten einer umfassend nachhaltigen Wirtschaftsweise.

An dieser Stelle bietet die GfaW Lösungsangebote. In oben beschriebener Situation spielen Unternehmen und Banken eine Schlüsselfunktion an der Schnittstelle von Produktion und Konsum, bei der Herstellung von – mehr oder weniger – existenziellen Gütern und der Versorgung der Bevölkerung. Ihr Beitrag zum Wandel in eine resiliente Postwachstumsökonomie gewinnt angesichts der politischen Lähmung herausragende Bedeutung. Ihre Pionierleistungen in Sachen Nachhaltigkeit können gesellschaftliche Impulse setzen, Beispiel geben, zeigen, wie Zukunft geht.

Und schließlich gewährleistet diese Vorreiterrolle als Imagefaktor den wirtschaftlichen Erfolg. Denn ein Gespür für das Notwendige, der Mut zur Umsetzung innovativer Ideen und eine konsequente Orientierung an ethischen Werten wird erwiesenermaßen zusehends honoriert.

Den mutigen Pionier*innen dieses zukunftsträchtigen Weges bietet der CSE-Standard das passende Instrument für die Einführung ganzheitlicher, „starker“ Nachhaltigkeit. Er liefert Unternehmen Leitlinien nachhaltigen Wirtschaftens und stellt gleichzeitig durch die Zertifizierung eine größtmögliche Verbindlichkeit her. Verbraucher*innen gibt das Label eine verlässliche Orientierung in der Kaufentscheidung und leistet so einen Beitrag zum wegweisenden Wechsel des Wirtschaftssystems.

CSE wurde und wird fortlaufend praxisnah mit Unternehmern entwickelt. Die Kriterien spiegeln das Niveau wider, das dem derzeitigen Stand der Technik, des Wissens und des individuellen Anspruchs an starke ökologische Nachhaltigkeit entspricht. Klimaneutrale Produktion und Nachhaltigkeitsmanagement werden als obligatorisch vorausgesetzt und in den übrigen Wirkungsfeldern gelten in Anlehnung an die Postwachstumsökonomie die Grundsätze: Suffizienz, Effizienz und Konsistenz.

So entwickelt, manifestiert und dokumentiert CSE den Beitrag Ihres Unternehmens für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit menschlichen Daseins auf der Erde.

1. Begriffsdefinition

Effizienz: Als Nutzen-Aufwand-Verhältnis meint Effizienz im vorliegenden Standard ein gewünschtes Ergebnis mit dem geringstmöglichen Aufwand (Ressourcen) und dem größtmöglichen Nutzen zu erreichen.

Fair-Company: Für einen fairen Umgang mit Praktikant*innen und um Ausbeutung zu verhindern, hat die Fair-Company-Initiative Kriterien für einen Umgang mit Praktika erarbeitet:

  • Angebotenes Praktikum dient Student*innen als Orientierung und ist kein Ersatz für Festanstellungen
  • Es werden klar definierte Aufgaben und Ziele vergeben
  • Der Zeitraum des Praktikums ist angepasst und sinnvoll
  • Kein Vertrösten von Hochschulabsolvent*innen, die sich auf eine feste Stelle beworben haben
  • Praktikant*innen wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt
  • Transparenz über Aufgabe, Ansprechpartner und Zielsetzung des Praktikums ist vorhanden

GHG: Greenhouse Gas Protocol¹

Green-IT: Ähnlich wie im Bereich der „green chemistry“ gibt es noch keine prüfbaren Kriterien oder gar einen Standard für den nachhaltigen Umgang mit EDV und Technik. Unter Green-IT wird im CSE-Standard der umwelt- und ressourcenschonende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken verstanden. In der Umsetzung folgt der CSE-Standard dem Leitfaden „Nachhaltige IT-Infrastruktur, Leitfaden zur Umsetzung in KMU“ von Kaneo und Unternehmensgrün²:

Green IT-Betrieb der IT-Infrastruktur

  • Ressourcen- und Energiebedarf in der Nutzung von IT minimieren. (z.B. Senken des Energiebedarfs durch Konsolidierung mehrerer Server zu einem.)
  • Ressourcen- und Energiebedarf durch die Nutzung von IT minimieren. (z.B. optimierte Steuerungsprozesse in der Produktion, Ersetzen der Desktop-PCs durch Mini-Computer, angepasster Umgang mit Datenspeicherung)
  • Nachhaltige IT-Beschaffung: Orientierung können hier Umwelt- und Sozialsiegel bieten. Als Umwelt- und Sozialsiegel ist TCO zu nennen, als Umweltsiegel Blauer Engel oder Ecolabel.
  • Systemdesign und IT-Infrastruktur: Zur Ressourceneinsparung finden Automatisierungen und Standardisierungen statt, strukturiertes Speichern von Daten, Nutzung der Open-Source und freien Software
  • Unternehmensverantwortung für nachhaltige IT: Bei der Anschaffung auf Reparier- und Aufrüstfähigkeit achten, Einflussnahme durch Nachfrage bei Hersteller*innen oder Mitgliedschaft in entsprechenden Vereinen oder Initiativen

Grüne Chemie: Die Art von Chemie, die versucht, Umweltverschmutzung einzudämmen, Energie zu sparen und möglichst umweltverträglich zu produzieren. Gleichzeitig sollen Gefahren der Produktion und des Produkts vermieden werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Entwicklung und Nutzung neuartiger Techniken notwendig.

Paul Anastas von der Environmental Protection Agency und John C. Warner entwickelten Grundprinzipien von Green Chemistry. Für den CSE-Standard sind im Hinblick auf die chemischen Reaktionen und Hilfsstoffe gemäß in Punkt 6 (Produktion) aufgelisteten Naturkosmetik- und Pflegemittelstandards folgende sieben dieser zwölf Prinzipien relevant:

  • Umweltverschmutzung vermeiden: Chemische Synthesen Prozesse und Reaktoren so gestalten, dass Verschmutzungen und Verseuchungen vermieden werden.
  • Intensive Nutzung erneuerbarer
  • Anwendung von sicheren Lösungsmitteln und Reaktionsbedingungen; wenn möglich Einsatz von Hilfsstoffen vermeiden.
  • Erhöhung der Energieeffizienz: wenn möglich Durchführung von Reaktionen bei Raumtemperatur
  • Herstellung von Chemikalien und Produkten, die nach der Nutzung natürlich abgebaut werden können, ohne der Umwelt zu schaden.
  • Echtzeitüberwachung, Kontrolle und Steuerung aller Vorgänge, um Verschmutzung und Verunreinigungen und damit Verschwendung vorzubeugen.
  • Unfallrisiko

GVO: Gentechnisch veränderte Organismen

Indikatoren: In diesem Standard werden Indikatoren als Hinweise verstanden. Diese Hinweise bestehen optimalerweise aus Kennzahlen. Wo es noch nicht möglich ist, Kennzahlen zu erheben oder Zahlen nicht sinnvoll sind, gilt eine Veränderung in die gewünschte Richtung als Indikator

Inhaltsstoffe: Komponenten eines Produktes, sowohl des Endproduktes als auch der Verpackungen.

Junge Unternehmen: Junge Unternehmen verstehen wir als Unternehmen im Aufbau. In der Regel bestehen diese Unternehmen nicht länger als fünf Jahre am Markt. Je nach Geschäftsmodell kann der Aufbau jedoch weit über diese 5-Jahres Grenze reichen, insbesondere wenn es sich um ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit organischem Wachstum ohne Fremdkapital handelt. Daher versteht der CSE-Standard „junge Unternehmen“ als Unternehmen, deren Gründung innerhalb der letzten 10 Jahre stattgefunden hat und das ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit organischem Wachstum lebt.

kbA: kontrolliert biologischer Anbau. Damit sind alle pflanzlichen Erzeugnisse gemeint, die nach EU-Öko-VO oder USDA oder den Vorgaben der IFOAM-Familie produziert wurden.

kbT: kontrolliert biologische Tierhaltung. Damit sind alle tierischen Erzeugnisse gemeint, die nach EU-Öko-VO oder USDA oder den Vorgaben der IFOAM-Familie produziert wurden.

Klimaneutrales Unternehmen: Scope 1, 2 und unternehmensrelevante Teile von Scope 3 nach GHG wurden berechnet, das Einsparpotential ausgeschöpft und kompensiert.

Konsistenz: Beschaffenheit, Stimmigkeit, Geschlossenheit – meint in diesem Standard den Kreislauf der Stoffe. Es gibt keine Abfälle, sondern nur Produkte. Konsistente Produkte sind damit Produkte, die leicht in ihre Bestandteile zerlegt werden können, aus denen dann wiederum neue Produkte entstehen können.

Kosmetik: Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit Teilen des menschlichen Körpers oder mit Zähnen und Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Lieferant*in: Organisation, die Rohwaren oder fertige Produkte liefert.

Lohnhersteller*in: Unternehmen, die im Auftrag Produkte herstellen.

Lohnverarbeitung: Tätigkeit innerhalb eines Produktionsprozesses, die im Auftrag stattfindet.

Mehrkomponentenverpackung: Verpackungen, die aus verschiedenen Einzelkomponenten wie Papier, Aluminium, Kunststoff, etc. bestehen.

Mittelbare Zuliefer*innen im Sinne dieses Gesetzes (§ 2 Abs. 8 LkSGist jedes Unternehmen, das kein unmittelbarer Zulieferer ist und dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind.

Nachhaltige Bank: Eine nachhaltige Bank erfüllt die Kriterien gemäß 6.1. A2

Nachhaltiges Bauen nach DGNB-System: Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vergibt abgestufte (Bronze, Silber, Gold, Platin) Auszeichnungen für nachhaltige Bau- Projekte. Es werden Kriterien zur Prozessqualität, technischen Qualität, soziokulturellen und funktionalen Qualität sowie ökonomischen Qualität bewertet. Im CSE-Standard wird unter „nachhaltigem Bauen“ das Planen und Umsetzen von Bau-Vorhaben nach den DGNB-Kriterien verstanden.

Nachhaltigkeitsmanagementsystem: Das System, das die gesamten Aktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeit organisiert.

Ökostrom: Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Produkt: Für den Markt bereitgestelltes Erzeugnis oder Dienstleistung.

Produktions-Unternehmen: Unternehmen, die eigene Produkte für den Markt herstellen.

Qualität: Ausgehend von der allgemeineren Definition von „Qualität“ als das Übereinstimmen von Ansprüchen und Leistung versteht sich hier die Qualität in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften. Der Anspruch ist demnach, nachhaltiges Wirtschaften umzusetzen, die Leistung, die Wirtschaftsweise, die die Unternehmen tatsächlich erbringen. Ein Qualitätsmanagementsystem umfasst in diesem Verständnis somit nicht nur die klassischen Attribute wie Dokumentationen, Rückverfolgbarkeit, kontinuierliche Verbesserung etc. gemäß ISO 9001, sondern schließt die Nachhaltigkeitsthemen dieses Standards inkl. ISO 14001:2015 ein.

Rohstoffe: Arbeitsmaterialien und Ausgangsstoffe für Produkte und Dienstleistung.

Start-Up: Ein Start-Up wurde vor Kurzem gegründet, bietet innovative überwiegend technische Lösungen an und ist auf kurzes steiles Wachstum ausgelegt.

Subunternehmen: Unternehmen, das im Auftrag Tätigkeiten durchführt. Subunternehmen sind keine Lieferanten.

Suffizienz: Genügsamkeit im Wirtschaften meint ein richtiges Maß an Konsum, Konsumverzicht und Entkommerzialisierung. Im CSE-Standard wird unter Suffizienz auch die natürliche Grenze der Ressourcen berücksichtigt und damit ein möglichst geringer Rohstoffverbrauch.

Unmittelbarer Zulieferer im Sinne des Lieferkettengesetzes (§ 2 Abs. 7 LkSG) ist ein Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind.

NIR: Nahinfrarot. NIR (Nahinfrarot) bezeichnet ein Spektrum in einem für Menschen nicht sichtbaren Bereich zwischen 760 und 2.500 nm. In diesem Wellenlängenbereich lassen sich materialtypische Muster, die auf den Molekülschwingungen basieren, nach Anregung mit Licht detektieren. Diese Technologie dient dem Sortieren von Verpackungen.

Recyclingfähigkeit: Recyclingfähigkeit ist die individuelle graduelle Eignung einer Verpackung oder eines Erzeugnisses, in der Nachgebrauchsphase tatsächlich materialidentische Neuware zu substituieren; „tatsächlich“ meint hierbei, dass Erfassungs- und Verwertungsstrukturen im industriellen Maßstab Voraussetzung bilden.

Recyclinganteil: Anteil der wiederverwerteten Rohstoffe bezogen auf die Gesamtheit der Rohstoffe.

Fremdmaterialien: Andere Materialzusammensetzung als die Grundverpackung – z.B. bei Sleeves oder Etiketten

Störstoffe: Stoffe, die den Recyclingprozess nach aktuellem Stand der Technik stören bzw. verhindern.

Verbundverpackungen: Verpackungen, die aus unterschiedlichen, manuell nicht trennbaren Materialarten bestehen, von denen keine jeweils einen Masseanteil von 95% der gesamten Verpackung überschreitet.

¹ https://ghgprotocol.org/

² https://www.kaneo-gmbh.de/green-it/leitfaden-zur-umsetzung-einer-nachhaltigen-it-infrastruktur/

 

2. Rahmenwerk für Auswirkungen des CSE-Standards und Einleitung

DAS RAHMENWERK CSE

Nachhaltigkeit in seiner Komplexität hat die Erhaltung und Pflege unserer Lebensgrundlagen zum Ziel. CSE leistet für dieses Ziel einen Beitrag in der wirtschaftlichen Praxis zum SDG 12*.Durch seine Kriterien definiert er einen Prozess mit positiven Auswirkungen auf das oben genannte Ziel. Die Notwendigkeit der Veränderungen unserer Wirtschaftsweisen greifen tief in Unternehmensprozesse ein. Gleichzeitig erfordert die Dringlichkeit klare Mindestanforderungen. Aus dem Grund ist CSE aus prozessorientierten Kriterien und Mindestanforderungen aufgebaut. Berücksichtigend, dass Unternehmen sich weiterentwickeln wollen und sollen, fordert CSE im dritten Baustein des Standards die unternehmensindividuellen Nachhaltigkeitsziele. Im vierten und letzten Baustein, den Nachhaltigkeitsschwerpunkten, finden Unternehmen eine Sammlung an Bereichen, in denen sie sich über die CSE-Anforderungen hinaus engagieren können. Dieses Engagement kann Teil der CSE-Prüfung sein.

Mit dem Qualitätssiegel „CSE – geprüft nachhaltiges Unternehmen“ gekennzeichnete Produkte machen es Verbrauchern ersichtlich, dass sie aus dem Prozess „nachhaltiges Wirtschaften“ stammen und ermöglichen Verbrauchern eine Orientierung in der Kaufentscheidung.

EINLEITUNG ZUM CSE-STANDARD

Dieser Standard regelt Anforderungen zum Erwerb der Nutzungsberechtigung des Qualitäts- Nachhaltigkeits-Labels „CSE“ für Unternehmen. Gesetze und Verordnungen gelten nicht als Teil dieses Standards. Der Standard setzt voraus, dass alle rechtlichen Bestimmungen – inkl. Vermeiden von Korruption, kein Bilden von Steueroasen, keine Finanzierung von militanten Organisationen, etc. – eingehalten werden.

Der CSE-Standard wurde für Wirtschaftsunternehmen konzipiert, die den Branchen Produktion, Dienstleistung und Handel zugeordnet werden können.

Die systemischen Anforderungen als prozessorientierte Kriterien umfassen die ISO 14001:2015. Diese Norm bietet das passende Werkzeug, um systematisch ein Managementsystem aufzubauen, das nicht nur dafür sorgt, die Mindestanforderungen zu erfüllen, sondern auch Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Die Mindestanforderungen sind die absoluten Kriterien der Nachhaltigkeits-Zertifizierung. Alle drei Bereiche Ökologie, Soziales und Ökonomie der Nachhaltigkeit sind berücksichtigt. Für eine verständliche Struktur wurden die Kriterien in Rubriken unterteilt. Innerhalb einer Rubrik finden sich dann die differenzierten Nachhaltigkeitsaspekte.

Die unternehmensindividuellen Nachhaltigkeitsziele sind vom Unternehmen für eine Weiterentwicklung frei wählbare Kriterien. Sie basieren auf den Mindestanforderungen und sind eine konsequente Weiterführung der Ansätze zur Nachhaltigkeit.

Während des Erst-Audits wird festgelegt, welche Ziele das Unternehmen erreichen möchte. Die Festlegung auf mind. 3 Ziele aus mind. 2 Dimensionen ist Voraussetzung für die Zertifizierung. Sobald ein Ziel erreicht ist, wird ein neues Ziel und dessen Zeitpunkt festgelegt. Dies wiederholt sich bis zum Erreichen des Nachhaltigkeitsoptimum.

Wird eines der Kriterien der Mindestanforderung nicht erfüllt oder ein Ziel unbegründet nicht im vorgesehenen Zeitraum erreicht, besteht keine Konformität mit dem Standard und damit keine Nutzungsberechtigung des Labels. (Siehe auch nachfolgendes Kapitel.)

Die Nachhaltigkeitsschwerpunkte setzen sich aus umfassenden Themen zusammen, welche jedes Unternehmen fakultativ behandeln und dafür nach Wunsch von der GfaW gesondert ausgezeichnet werden kann. Die Sammlung der Schwerpunkte ist eine offene Liste und kann jederzeit ergänzt werden.

Der CSE-Standard wird laufend weiterentwickelt und in regelmäßigen Abständen an den Stand des Wissens angepasst. Neue Versionen des Standards werden auf der Webseite der GfaW veröffentlicht und den CSE-Nutzer*innen sowie Zertifizierungsstellen zugeschickt.

*Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Nachhaltigkeitsziele der UN für 2030. SDG 12 zielt auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster ab. Es umfasst die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, umweltgerechtes Abfallmanagement, Verringerung der Abfallproduktion, Förderung nachhaltiger Unternehmenspraktiken, nachhaltige öffentliche Beschaffung und Bewusstseinsbildung für nachhaltige Entwicklung.

3. Anforderung an Zertifizierungsstellen und Ablauf der Zertifizierung

Die Einhaltung des CSE-Standards zum nachhaltigen Wirtschaften wird jährlich von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zertifiziert.

Die vom CSE-Standard zugelassenen Zertifizierungs- und Kontrollstellen arbeiten gemäß ISO 17065:2013 und verfügen über langjährige Erfahrungen im Zertifizieren von ethisch orientierten Standards. Der CSE-Standard versteht sich in diesem Sinne als Produkt bzw. Prozess. Er regelt die Qualitäts-Anforderung an den Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens. Jedes Ergebnis dieses zertifizierten Prozesses erhält somit die Berechtigung, das CSE-Label zu verwenden.

Die Einführung und Aufrechterhaltung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems, das der ISO 14001:2015 entspricht, ist für den Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens aus Sicht des CSE- Standards das Werkzeug für eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie.

ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN

Das Zertifizierungs- und Zeichennutzungsverfahren wird in Verträgen zwischen der Standardinhaberin, der Zertifizierungsstelle und den Unternehmen geregelt. Nach Vertragsabschluss mit der GfaW und der Zertifizierungsstelle erhält der Standardteilnehmer einen Zugang zum online Tool CSE-STAR. Das STAR führt den Standardteilnehmer durch die Vorbereitung zur Zertifizierung und ist gleichzeitig das Tool mit dem die Audits durchgeführt werden.

Der CSE-Zertifizierungsprozess folgt der Reihenfolge von Managementsystemzertifizierungen:

Stufe I (Vor-Audit) – kann rückwirkend auch zum Erst-Audit ernannt werden, wenn keine Abweichungen festgestellt wurden.
Stufe II Zertifizierungs-Audit – (Jahr 1, spätestens nach 6 Monaten nach Stufe I-Audit)) –Ausstellung des Erst-Zertifikats
Überwachungs-Audit (Jahr 2 u. 3) – Verlängerung des Zertifikates
Rezertifizierungsaudit (Jahr 4) – Ausstellung neues Zertifikat
Die Audits finden einmal jährlich statt. Erst- und Rezertifizierungsaudits müssen vor Ort durchgeführt werden.

PRÜFINTERVALLE

Das Zertifizierungsaudit findet alle 3 Jahre als umfassendes Audit statt. Überwachungsaudits erfolgen je Kalenderjahr einmal und haben den Charakter eines Stichprobenaudits. Sofern sich bei dem Standardteilnehmer keine erheblichen Änderungen ergeben haben, können diese Audits auch mittels des STAR als digitales Audit (Remote-Audit) stattfinden.

REAKTIONEN AUF ABWEICHUNGEN

Reaktionen auf Abweichungen hängen davon ab, in welchem Kriterienbereich diese Abweichungen auftreten. Wird eine Abweichung in den Mindestanforderungen festgestellt hat dies zeitnahe Reaktionen zur Folge bis hin zum Entzug des Zertifikates. Treten die Abweichungen im Bereich der Nachhaltigkeitsziele auf, bestehen Fristen mit längeren Zeiträumen (bis 6 Monate), um diese Abweichungen zu beheben.

Wird in beiden Fällen keiner Behebung Genüge erteilt, wird das Zertifikat entzogen und die Berechtigung zum Nutzen des CSE-Zeichens erlischt.

4. Revision des Standards

Eine Revision des Standards wird jährlich durch den Standardgeber erwogen. Vorbereitet werden die nötigen Veränderungen durch einen Fachbeirat, der sich aus dem Standardgeber und den Standardnutzern zusammensetzt. Zu besprechende Themen werden ggfls. durch Experten fachlich ergänzt. Auf Grundlage einer solchen Vorbesprechung erstellt der Standardgeber einen Änderungsentwurf. Dieser wird in dem jährlichen Treffen der GfaW „Nachhaltigkeitswerkstatt“ in einer Arbeitsgruppe diskutiert. Zu der jährlichen Veranstaltung sind alle interessierten Personen eingeladen, sowie Experten zu den jeweiligen Themen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe erstellt der Standardgeber einen überarbeiteten Entwurf. Dieser wird an alle betroffenen Kreise (Standardnutzer) versendet mit einer Fristsetzung zum Kommentieren. Wenn notwendig erstellt der Standardgeber einen dritten Entwurf, der wiederum mit einer Fristsetzung an die betroffenen Kreise versendet wird. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis es keine Kommentare mehr gibt.

Der finale Standard ist dann auf der Website des Standardgebers zu finden.

5. Systemische Anforderungen

CSE-zertifizierte Unternehmen haben ein Nachhaltigkeits-Managementsystem zur Sicherung der Qualität ihres nachhaltigen Wirtschaftens eingeführt. Darin ist das unternehmensindividuelle Qualitätsmanagement zu einem integrierten Managementsystem einzupassen. Dieses Nachhaltigkeitsmanagementsystem dient zur systematischen Aufrechterhaltung einer hohen Qualität nachhaltigen Wirtschaftens und orientiert sich an der ISO 14001:2015. Die Norm bezieht sich lediglich auf die Umwelt. Bestandteil der Norm ist beispielsweise das Ermitteln von Umweltaspekten einschließlich eines systematischen Verfahrens, mit diesen umzugehen. Der CSE-Standard geht jedoch weit über diese Norm hinaus, indem er nicht nur die zusätzlichen Säulen der Nachhaltigkeit einbezieht, sondern auch absolute Kriterien setzt.

Das Nachhaltigkeitsmanagementsystem aller CSE-Unternehmen folgt dem kontinuierlichen Verbesserungsprinzip (KVP), bedient sich des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) und beinhaltet die Kerninhalte der ISO 14001:2015.

Es umfasst mindestens folgende Teile:

1. Festlegung der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte

Das Unternehmen legt diejenigen Aspekte fest, die es für das eigene Geschäftsmodell als relevant bewertet. Die relevanten Aspekte umfassen mindestens alle Nachhaltigkeitsaspekte dieses Standards. Eine Begründung für Aspekte, die darüber hinausgehen (z.B. aus wirtschaftlicher, technologischer, ökologischer, soziokultureller, religiöser und/oder politischer Sicht) und eine Argumentation (z.B. durch Definieren der Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit in dem jeweiligen Aspekt) für die Relevanz wurden erarbeitet. Sie liegen im Unternehmen in schriftlicher Form vor.

2. Analyse der relevanten Interessensgruppen (Stakeholder)

Das Unternehmen ist sich seiner Interessensgruppen bewusst und hat sie benannt. Eine Analyse liegt in schriftlicher Form vor, aus der die gegenseitigen Erwartungen und Ansprüche hervorgehen. Die Zuliefer*innen sind fester Bestandteil der Stakeholder- Analyse. Siehe auch Anforderungen an die Lieferkette (Kapitel 6.9).

3. Risiken und Chancen der Aspekte und Stakeholder

Das Unternehmen legt die Risiken und Chancen hinsichtlich der Nachhaltigkeit fest, die sich durch seine Geschäftstätigkeit mit Blick auf die bestimmten Aspekte und Stakeholder inkl. der Lieferkette ergeben.

4. Festlegen von Nachhaltigkeitszielen

Das Unternehmen setzt sich Ziele auf Basis der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte, Stakeholderanalyse und den jeweiligen Risiken und Chancen, die spezifisch, messbar, anspruchsvoll, realistisch und terminiert sind. (siehe auch Kapitel 7) Die Ziele liegen in schriftlicher Form im Unternehmen vor.

5. Nachhaltigkeitsstrategie zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistungen und Erreichen der -ziele

Das Unternehmen erarbeitet eine Nachhaltigkeitsstrategie, mit der es seine Nachhaltigkeitsleistung verbessern und -ziele erreichen kann. Die Strategie ist beschrieben und liegt im Unternehmen allen Mitarbeiter*innen zur Einsicht vor.

6. Integration der Strategie-Elemente zum Verbessern der Nachhaltigkeitsleistungen in den betrieblichen Prozessen und Verfahren

Das Unternehmen hat seine betrieblichen Abläufe angepasst, sodass die Strategie umgesetzt werden kann. (Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Dokumentationen,…)

7. Überwachung und Bewertung des Nachhaltigkeitsmanagementsystems gemäß des Kontinuierlichen Verbesserungsprinzips (KVP)

Das Unternehmen überwacht und bewertet sein Nachhaltigkeitsmanagementsystem und seine -Leistungen mind. einmal jährlich. Es zieht Konsequenzen aus der Überwachung und Bewertung.

Gegenstand der Überwachung sind mind.

a) Aspekte,

b) Stakeholder,

c) Strategie,

d) Zielerreichung

Die Ergebnisse der Überwachung werden in das Managementsystem integriert.

Optional führt das Unternehmen noch folgende Verfahren ein:

8. Notfallplan

9. Controlling

10. Beschwerdemanagement

11. Verfahren zur Identifikation und Einhaltung der bindenden Verpflichtungen

12. Sicherstellung der Lenkung von Dokumenten

13. Bewertung des Produktlebenszyklus und Verbesserung des Eintrags in die Umwelt

14. Kommunikationsverfahren sowohl intern als auch extern der relevanten Informationen bzgl. Nachhaltigkeit

Dienstleister und nicht produzierende Unternehmen sowie Kleinstunternehmen sind eingeladen, die ISO 14001:2015 in ihrer Gänze zu erfüllen.

Produktionsunternehmen ab 15 VStÄ erfüllen mit ihrem Nachhaltigkeitsmanagementsystem vollständig die Norm ISO 14001:2015.

Im Software Tool STAR, mit dem die CSE-Zertifizierung durchgeführt wird, finden sich Hinweise, Hilfestellungen und Anlagen zur Erfüllung der Anforderungen.

6. Mindestanforderungen - RUBRIK MANAGEMENTSYSTEM

6.1. Nachhaltigkeitsaspekt Wertesystem/ Geschäftsmodell 

CSE-zertifizierte Unternehmen bieten Leistungen und Produkte an, die einen Beitrag zur Schonung und zum Erhalt der Umwelt und/oder im Dienste des Gemeinwohls erbringen. Motivation Ihres Handelns ist nicht der Gewinn, sondern der Mehrwert durch die Geschäftstätigkeit. Gewinnerzielung und -verwendung folgt wirtschaftlichen, ökologischen, ethischen und sozialen Grundsätzen, wie in diesem Standard beschrieben. Sie folgen der Intention des Standards und wirken sowohl innerhalb ihres Systems als auch an den Systemgrenzen. 

Eine glaubwürdige Argumentation für den Nutzen des Produktes im Sinne der Nachhaltigkeit wird vorgelegt. Der Mehrwert des Produktes für den Menschen und die Umwelt ist klar beschrieben. Auf Grundlage der nachhaltigen Unternehmensphilosophie definieren CSE-zertifizierte Unternehmen ihren Ehrenkodex oder beziehen sich auf branchenübliche Nachhaltigkeits-Kriterien (z.B. ökologische Produktzertifizierungen, Bewertungssystem nachhaltiges Bauen der DGNB), an die sich ihre Produkte anlehnen. 

Insbesondere beinhaltet dieser Kodex mindestens folgende Punkte in den folgenden Branchen (für junge Unternehmen und Start-Ups gelten die jeweiligen Anforderungen ihrer Branche). 

Die Anforderungen an das Geschäftsmodell des zu zertifizierenden Unternehmens richten sich nach der Branche, mit der das Unternehmen beim Gewerbeamt gemeldet ist.  Handelsunternehmen kaufen fertige Produkte zu und haben keinen Einfluss auf die Rezeptur-bzw. Produktkonzeption. Für Handelsunternehmen sind besonders die Anforderungen an die Lieferkette zu beachten. Sobald das Unternehmen Einfluss auf die Produktentwicklung und -konzeption hat, fällt es mit den betroffenen Produkten in den Bereich „Produktion“. (z.B. Unternehmen XY ist im Gewerbeamt als Handelsunternehmen eingetragen, lässt aber für einige Produkte nach eigener Rezeptur herstellen. Dann gelten die Anforderungen für den Handel, für die benannten Produkte jedoch die Anforderungen für Produktion) 

A Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche

Kunden des CSE-zertifizierten Dienstleisters werden auf Grundlage ethischer Grundsätze gewählt. Die Grundsätze beinhalten Ausschlusskriterien für externe Steueroasen, Rüstungsindustrie, etc. 

Die Dienstleistung von CSE zertifizierten Unternehmen ergibt einen nennenswerten Mehrwert im Sinne des in diesem Standard verwendeten Begriffs der Nachhaltigkeit für den Kunden oder das Gemeinwohl.

A1 Agenturen für Marketing und Kommunikation 

Agenturen tragen eine besondere Verantwortung in Zeiten des Greenwashings. CSE-zertifizierte Agenturen sind sich dieser Verantwortung bewusst. Sie unterstützen ausschließlich Projekte, Produkte und Unternehmen aus der Bio-Branche, die sich innerhalb der nachhaltigen Wirtschaft bewegen und/oder einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

A2 Banken 

Alle Produkte sind nachhaltige Finanzprodukte (keine Investition in Rüstungsindustrie, fossile Energieträger oder Atomkraft, keine Verletzung von Menschenrechten (ILO-Vorgaben) und Ausschluss von missbräuchlicher Kinderarbeit, keine industrielle Tierhaltung, kein Glücksspiel). 

Die CSE-zertifizierte Bank spekuliert nicht mit Nahrungsmitteln oder Landnutzungsrechten.

Schwerpunkte bei der Kreditvergabe (mind. 75% der vergebenen Kredite) bilden ethische, soziale und ökologische Werte, die dem Gemeinwohl dienen (Bildung, Energiemaßnahmen, Erneuerbare Energien, Gesundheit und Pflege, Kirchlich-karitative Einrichtungen, Krankenhäuser, Ökologisches Bauen, Ressourceneffizienz, usw.). 

B Unternehmen aus der Handelsbranche 

Mind. 75% der gehandelten Masse (Gewicht) sind nach einem ökologischen Standard der Produktkategorie zertifiziert.

Lebensmittel: EU-Öko VO, USDA, ökologische Anbauverbände, IFOAM-Familie 

Kosmetik: NaTrue, COSMOS, BDIH, EcoCert, Soil Association, Cosmebio, demeter, naturland, Vivaness 2011, Bio-und Naturkosmetik gemäß Österreichischen Lebensmittelbuch, NCS, EcoGarantie, 

Rohstoffe für Kosmetik: NaTrue, NCS, COSMOS, EU-Öko-VO, Union of Ethical Bio-Trade (UEBT), Bio- und Naturkosmetik gemäß Österreichischen Lebensmittelhandbuch 

Wasch- und Reinigungsmittel: EcoGarantie, NCP, EcoCert, Bio-Austria, Nordic Ecolabel, 

Textilien: GOTS, IVN, Naturland, demeter, UEBT und synonyme

ökologische Non-Food Produkte wie Pflegeprodukte, Düngemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Hygiene-Artikel und andere Naturprodukte: NCP.

Heimtierbedarf: Das Material der Produkte stammt aus einem Recyclingprozess, bei dem mind. 50% der Materialien wiederverwertet wurden. Im Falle von Leder wurde dieses von Tieren aus artgerechter (mindestens Freilandhaltung) Tierhaltung mit umweltschonendem Gerbeverfahren mittels organischer Gerbstoffe hergestellt.

Heimtierfuttermittel: Das Futtermittel ist an die Bedürfnisse der Tiere abgestimmt und enthält somit keinen Zucker, keine Füllstoffe, keine Konservierungsstoffe. Es stammt von regionalen Anbietern. Der tierische Proteinanteil ist ein Nebenprodukt der Fleischproduktion einer artgerechten Tierhaltung. Das bedeutet bei Wirbeltieren mindestens aus Freilandhaltung, bei Insekten nach Naturland-Richtlinien.

Alle weiteren Branchen: Sofern kein Produktstandard für die Branche existiert, können vergleichbare Verarbeitungsrichtlinien der anerkannten Bio-Verbände berücksichtigt werden. Hilfs-, Dünge-, Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel, die laut EU-Öko-VO für den Öko-Landbau zugelassen sind, dürfen auch in CSE zertifizierten Unternehmen verwendet werden. 

Produkte aus nicht nachwachsenden Rohstoffen werden nur unter Berücksichtigung des Kreislaufgedankens gehandelt. 

C Unternehmen aus der Produktionsbranche

C (a) Erfolgt nur ein Teil der Produktion in einem oder mehreren externen Unternehmen, unterzeichnen rechnerisch die Wurzel aus der Anzahl Lohnhersteller eine Verpflichtungserklärung, die in diesem Kapitel genannten Mindestanforderungen an Subunternehmer einzuhalten:

Anhand der nachhaltigen Unternehmensphilosophie finden bei Subunternehmern eigens durch das zu zertifizierende Unternehmen durchgeführte Audits statt, in denen die dem Unternehmen bedeutenden Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt werden**. Sind relevante Aspekte nicht erfüllt, werden die Möglichkeiten einer Verbesserung und Zielsetzung zum Erfüllen der relevanten Aspekte abgefragt. Wenn sich zeigt, dass die bedeutenden Nachhaltigkeitsaspekte auch längerfristig nicht umgesetzt werden können, sucht das Unternehmen nach Alternativen.

Die Audits erfolgen in einem für den Auftrag angemessenen Intervall (als Orientierung: Alle 3 Jahre bei dauerhaften Aufträgen, nach jedem 3. Auftrag bei unregelmäßigen Aufträgen). 

C (b) Erfolgt die vollständige Produktion des gesamten Sortiments des Unternehmens bei einem/einer Lohnhersteller*in, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Produktkonzeption (z.B. Rezepturen, Gießmuster, Schnitte, Druckvorlagen, etc.) gehört dem zu zertifizierenden Unternehmen.
  • Produktrelevante Rohwaren (z.B. Wirkstoffe, werbewirksame Inhaltsstoffe) werden von dem zu zertifizierenden Unternehmen gemäß seiner Spezifikation ausgewählt und beschafft.
  • Die Produktion findet in Europa statt oder in einem Drittland, wenn sie mit einem Umwelt- bzw. Sozial-Projekt verbunden ist.
  • Das Subunternehmen lebt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit umfassender Abdeckung der Bereiche Umwelt, Lieferantenbeziehung, Arbeitswelt, Markt & Ethik und Finanzwesen. Das zu zertifizierende Unternehmen führt jährliche Lohnhersteller-Audits durch, um diese Anforderung nachweisen zu können. (Empfehlung: Mind. Alle 3 Jahre Vor-Ort-Audit, dazwischen digitale Audits.)

C1 Produktionsunternehmen für Non-Food-Produkte 

Produktionsunternehmen für Non-food-Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen stellen mit mind. 80 Gewichts% der Rohstoffe ihre Produkte her, die mit einem für die Branche existierenden Produktstandard konform sind: 

Kosmetik: NaTrue, COSMOS, BDIH, EcoCert, Soil Association, Cosmebio, demeter, naturland, Vivaness 2011, Bio-und Naturkosmetik gemäß Österreichischen Lebensmittelbuch, NCS, EcoGarantie, 

Rohstoffhersteller für Kosmetik und Reinigungsmittel: NaTrue, NCS, COSMOS, EU-Öko-VO, Union of Ethical Bio-Trade (UEBT), NCP

Wasch- und Reinigungsmittel: EcoGarantie, NCP Nature Care Product Standard, Bio-Austria, Ecolabel, EcoCert

Textilien: GOTS, IVN, Naturland, demeter, UEBT und synonyme

ökologische Non-Food Produkte, wie Pflegeprodukte, Düngemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Hygiene-Artikel und andere Naturprodukte: NCP Nature Care Product Standard.

Sonderregelung Naturkosmetik:

Keines (0%!) der eingesetzten Rohstoffe ist ein Silikon, Aluminium-Chlorohydrat, PEG, Paraben, Phtalat, korallenschädliche UV-Filter oder Nano-UV-Filter, Ethanolamine, MOAH, MOSH, Formaldehyd, synthetisches Glykol, Mikroplastik, wasserlösliches synthetisches Polymer, synthetischer Duftstoff oder Paraffin. 

Grundsätzlich sind die eingesetzten Rohstoffe (Menge (Gewichtsangabe pro Jahr) inkl. Wasser) Naturkosmetik-konform gemäß NaTrue, COSMOS, BDIH, EcoCert, Soil Association, Cosmebio, Demeter, Naturland, Bio-und Naturkosmetik gemäß Österreichischen Lebensmittelbuch, NCS oder EcoGarantie.

Ausnahmen gelten für nicht-Naturkosmetik-konforme Rohstoffe unter folgender Voraussetzung:

Max. 20 % der eingesetzten Rohstoffe (Menge (Gewichtsangabe pro Jahr) inkl. Wasser) werden akzeptiert, wenn diese dem Zweck der besseren Hautverträglichkeit, Wirkung oder Anwenderfreundlichkeit dienen oder einen Vorteil im Sinne der Nachhaltigkeit bieten (z.B. Einsparung von Ressourcen). Diese Rohstoffe sind entweder 

  • naturidentische Stoffe und deren Derivate, wenn nicht als Naturstoff verfügbar oder unter ressourcenschonenden Aspekten nicht aus Naturstoffen herstellbar. Eine Nachfrage nach natürlich gewonnenen Stoffen wird mit jedem Einkauf Lieferant*innen/Rohstoffhersteller*innen gesendet.

oder

  • Chemische Lichtschutzfilter und die benötigten Ester, um diese zu lösen. Die Anwenderfreundlichkeit und die Krebsvorsorge spielen in dieser Kategorie eine übergeordnete Rolle. 

oder

  • Rohstoffe, die aus einem natürlichen und synthetischen Anteil bestehen, sowie rein synthetische Rohstoffe. 

C2 Produktionsunternehmen für Food-Produkte

Hersteller-Unternehmen für Food-Produkte stellen zu 100% Lebensmittel her, die nach der EU-Öko-VO oder nach der Import-Liste der Öko-VO zertifiziert wurden.

Produkte der Kategorie Nahrungsergänzungsmittel halten folgende Anforderungen ein:

1. Sofern das Produkt zu 100% aus landwirtschaftlichen Zutaten stammt, entspricht es der EU-Öko-VO.

2. Wird ein Produkt mit Vitaminen, Spurenelementen oder Mineralien angereichert, die nicht nach der EU-Öko-VO zertifizierbar sind, müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Farbstoffe und Antioxidantien dürfen nur eingesetzt werden, wenn die entsprechende chemische Verbindung auch in der Natur vorkommt
  • Kein Einsatz von Erzeugnissen aus gentechnisch veränderten Organismen
  • Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Süßstoffen, Zuckeralkoholen, Zuckeraustauschstoffen, Aromastoffen und Konservierungsstoffen
  • Kein Einsatz von ionisierender Bestrahlung
  • Kein Einsatz von petrochemischen Fetten, Paraffinen und PEGs

C3 Alle weiteren Branchen

Sofern kein Produktstandard für die Branche existiert, können vergleichbare Verarbeitungsrichtlinien der anerkannten Bio-Verbände berücksichtigt werden. Die Hilfs- Dünge-, Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel, die laut EU-Öko-VO für den Öko-Landbau zugelassen sind, dürfen auch in CSE zertifizierten Unternehmen verwendet werden. 

Wird ein Produkt aus nicht nachwachsenden Rohstoffen hergestellt, werden die Prinzipien des Kreislaufgedankens der Produkt-Konzeption zugrunde gelegt. Recyclingmaterial ist zu bevorzugen. Eine Begründung zur Verwendung von Frischmaterial ist unter Berücksichtigung der Prinzipien Suffizienz, Effizienz und Konsistenz vorzulegen.

C4 Lohnherstellerunternehmen/ Private Label Produktions-unternehmen 

Lohnherstellerunternehmen bieten ihren Kund*innen 100 % bio-zertifizierbare oder Naturprodukte-zertifizierbare Herstellung an. Sofern Kund*innen nicht-konforme Produkte wünschen, werden ihnen konforme als Möglichkeit angeboten. 

C5 Mischunternehmen

Unternehmen, die mehreren Branchen entsprechen werden, erfüllen in den verschiedenen Geschäftsfeldern die jeweiligen Anforderungen der Branche mit Ausnahme von C (b) (– keine eigene Produktion).

6.2. Nachhaltigkeitsaspekt Nachhaltigkeitspolitik 

Als Teil der Unternehmensphilosophie hat das Unternehmen Visionen für Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und alle für das Unternehmen relevanten Interessensgruppen formuliert. Interessensgruppen sind Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Investor*innen, Lieferant*innen, das gesellschaftliche Umfeld und andere mit dem Unternehmen in Interaktion tretende Gruppen. Im Nachhaltigkeitsmanagementsystem findet sich die dokumentierte Nachhaltigkeitspolitik wieder, die innerhalb des Unternehmens bekannt ist und interessierten Parteien zugänglich gemacht wird. Sie beruht auf den drei Prinzipien Suffizienz, Effizienz und Konsistenz. 

Mindestens ein*e Verantwortliche*r ist für das Thema „Nachhaltigkeit“ beauftragt. 

Als erreichbare Nachhaltigkeitsziele sind mind. drei ausgewählt. Es existiert eine Strategie zum Erreichen der Ziele. 

Das Unternehmen geht verantwortlich mit der Thematik der Tierversuche um. Sofern es sich aus gesetzlichen Gründen nicht vermeiden lässt (medizinische Produkte, REACH, etc.), werden Tierversuche nur in dem absolut unvermeidbaren Minimum toleriert. Das Unternehmen bemüht sich, Alternativen zu finden. 

** Eine Orientierung an der Einkaufsrichtlinie oder das Nutzen des Vorschlags im Anhang bietet hier Hilfestellung.

RUBRIK UMWELT

6.3.  Nachhaltigkeitsaspekt Umgang mit Ressourcen

6.3.1 Das Unternehmen verwendet für alle Materialien und Ausgangsstoffe eine Einkaufsrichtlinie, die auf der Nachhaltigkeitsstrategie beruht. Sie beinhaltet, dass keine Menschenrechte verletzt und keine Produkte, die im Zusammenhang mit Tierversuchen (sofern gesetzlich vereinbar) stehen, verwendet werden. Auch ihr liegt das Prinzip Suffizienz, Effizienz und Konsistenz zugrunde.

6.3.2 Es wird kein Rohstoff mit petrochemischen Anteilen als Inhaltsstoff für Produkte exklusive Verpackung eingesetzt, außer den vom jeweiligen Standard zugelassenen Rohstoffen.

6.3.3 Verpackungen der Produkte entsprechen den Verpackungskriterien im Anhang, sind recyclingfähig, PEFC, FSC oder C2C zertifiziert oder biologisch abbaubar (Glas, Papier, Recyclingfähiger Kunststoff).

6.3.4 Papiererzeugnisse entsprechen bei gleicher Eignung folgender Prioritätenliste mit den aufgezählten Materialien: aus 100% Recyclingpapier, PEFC, FSC, Umweltengel.

6.3.5 IT-Geräte werden bei gleicher Eignung mit folgender Prioritätenliste beschafft: Second- Hand, TCO certified, Blauer Engel, Ecolabel, epeat.

6.3.6 Eingekaufte Energie (Strom, Wärme und Kälte) basiert auf der Einkaufsrichtlinie.

6.3.7 Schulungen in Bezug auf Umweltaspekte und Umweltauswirkungen sowie deren Optimierung finden regelmäßig statt.

Nur Produktion: 

6.3.8 Die Produkte enthalten keine Rohstoffe aus GVO und werden nicht durch GVO hergestellt.

6.3.9 Produzierende Unternehmen setzen bevorzugt Inhaltsstoffe, deren pflanzliches Ausgangsmaterial entweder aus kbA oder Wildsammlung stammen, ein.

6.3.10 Chemisch aufbereitete Rohstoffe stammen vorzugsweise aus Green Chemistry/schonendem Herstellverfahren gemäß oben genannter Definition. Da Green Chemistry als Produktionsverfahren nicht zertifizierbar ist, weist das Unternehmen ein Jahr nach Beginn der Zertifizierung sein Bemühen nach, Rohstoffe aus Green Chemistry – synonym schonendem Herstellverfahren – zu Als Nachweis für das Bemühen gilt eine Anfrage je Lieferanten bei bestehenden Geschäftsbeziehungen und drei Anfragen bei neuen Rohstoffen.

6.3.11 Reinigungen der unternehmensinternen Anlagen und Räume finden mittels Thermie, UV-Strahlung, Ozonisierung oder / und mit Hilfe biologisch abbaubarer Reinigungsmittel gemäß Detergenzien-VO statt, vorzugsweise mit NCP-zertifizierten Reinigungsmitteln.

6.4.  Nachhaltigkeitsaspekt Energieverbrauch und Energieeffizienz

6.4.1 Zur Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs (Strom, Wärme, Kälte, Wasser, IT, etc.) existiert eine Strategie, die entsprechende Einsparmaßnahmen beinhaltet (z.B. durch angepasstes Verhalten am Arbeitsplatz) und Schulungen der Mitarbeiter*innen diesbezüglich inkludiert.

6.4.2 In der Planung neuer Arbeitsprozesse findet der Aspekt Energieverbrauch und Energieeffizienz Berücksichtigung.

6.4.3 Genutzt wird ausschließlich Öko-Strom. Dies gilt für Unternehmen, die sich in Deutschland oder der Schweiz befinden. Unternehmen aus anderen Ländern, die den Einsatz von Öko-Strom nicht durchführen können, erbringen hierüber einen Nachweis. Diese Unternehmen erstellen einen Maßnahmenplan, sich aktiv für eine Änderung einzusetzen.

6.5.  Nachhaltigkeitsaspekt Wasser & Abwasser

6.5.1 Das Unternehmen erfüllt mindestens die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Abwasser.

6.5.2 Es hat ein System zum Wasser- und Abwassermanagement, dessen Ziel die Reduktion von Abwasser und geringstmögliche Verschmutzung des Wassers ist.

6.5.3 Tenside unternehmensinterner Wasch- und Reinigungsmittel sind vollständig biologisch abbaubar gemäß Detergenzien VO 648/2004.

6.6.  Nachhaltigkeitsaspekt Abfall

6.6.1 Das Unternehmen erfüllt mindestens die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Abfall.

6.6.2 Es hat ein System zum Abfallmanagement, dessen Ziel die Reduktion von Abfall ist.

6.7.  Nachhaltigkeitsaspekt Klimaschutz

6.7.1 Lagerhaltung entspricht den Anforderungen an Subunternehmen. Die Auswahl des Lagers erfolgt mindestens nach ökologischen und logistischen Kriterien. Es gilt das Prinzip: Kürzeste Strecke für größtmögliche Mengen.

6.7.2 Das Unternehmen erstellt eine Reiserichtlinie vor dem Hintergrund „Vermeiden, Vermindern und Kompensieren“. Ressourcenschonenden Transportmitteln wird immer Vorrang gegeben.

6.7.3 In der Mobilität werden Dienstreisen komprimiert.

6.7.4 CSE-zertifizierte Unternehmen und Organisationen sind klimaneutral. Das bedeutet: Es wird eine Berechnung der ausgestoßenen Treibhausgase nach GHG-Protocol vorgenommen. Mindestens Scope 1, 2 und unternehmensrelevante Teile von Scope 3, die nicht Produkten zugeordnet werden können, werden ermittelt, Reduktionspotentiale erschlossen und die emittierten Gase kompensiert. Es wird nach dem Prinzip 1. Vermeiden, 2. Vermindern, 3. Kompensieren vorgegangen.

1. Vermeiden und 2. Vermindern: Auf Grundlage der Klimabilanz werden Einsparpotentiale erkannt und erschlossen. Es existiert eine Reduktionsstrategie, die ein Maximum an Reduktion zum Ziel hat. Nach Ausschöpfen aller Einsparpotentiale bleibt der Treibhausgas-Ausstoß bei Produktionsunternehmen im Verhältnis zum Umsatz mindestens gleich.

3. Kompensieren: Das Unternehmen nimmt für den „unvermeidbaren Rest“ Kompensationen in Höhe von 10% zusätzlicher CO2–Äquivalente als es emittiert oder ist in anderer Weise für die Bindung von CO2 aktiv. Erklärtes Ziel ist eine Senkung der Treibhausgas-Belastung in der Atmosphäre. Kompensationsprojekte weisen ihre Klimawirksamkeit durch eine Zertifizierung nach***.

Sukzessive wird die Berechnung, Minderung und Kompensation auf produktbezogene Bereiche ausgeweitet. Wegweiser für die Entscheidung, welche Bereiche hinzugenommen werden, ist die Relevanz des jeweiligen Bereichs (Rohstoff, Warenstrom, Verpackung, etc.) für das Unternehmen und im zweiten Schritt die Machbarkeit einer Klimaneutralität für diesen Bereich.

6.8.  Nachhaltigkeitsaspekt Naturschutz & Artenvielfalt

6.8.1 Kein Ausgangsstoff stammt von Pflanzen oder Tieren, die vom Aussterben bedroht sind und auf der Liste der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) stehen. Ausgenommen davon sind Pflanzen und Tiere, die artgerecht angebaut bzw. gehalten wurden.

***Die Kompensationsprojekte sollten zum Tagesgeschäft des Unternehmens passen. Ein Kompensationsprojekt in den nationalen Grenzen kann für die Reduktion der Treibhausgase ebenso relevant sein, wie eine Reduktion in entfernten Ländern, wenn Unternehmen dort aktiv sind. Orientierung für die Wahl der Kompensation sollte die Wirksamkeit der Maßnahme bieten.

RUBRIK LIEFERKETTE

6.9.  Nachhaltigkeitsaspekt Lieferantenbeziehung

6.9.1 Dienstleistungen und Verarbeitungsschritte, die nicht im eigenen Unternehmen vorgenommen werden, aber auf Grund von Vertragsbeziehungen juristisch im Einflussbereich des CSE-zertifizierten Unternehmens liegen, unterliegen ebenfalls dem CSE-Standard. Für Details siehe 6.1C.

Das vorhandene Nachhaltigkeitsmanagementsystem schließt die Lieferkette ein. Für die Bereiche

  • eigene Geschäftstätigkeit
  • Unmittelbare (siehe Definition, alle für die Produktion relevanten Vertragspartner) und
  • Mittelbare Zuliefer*innen (siehe Definition, alle Lieferant*innen, die nicht unmittelbar sind.)

führt das Unternehmen eine Risiko-Analyse bezüglich der Verletzung von Menschenrechten, Umweltverschmutzung und Entwaldungen durch. Es ergreift Maßnahmen zum Vermeiden und Vermindern derselbigen. Gemäß des Kontinuierlichen Verbesserungsprinzips misst und bewertet es seine Maßnahmen****.

Darauf aufbauend gelten die folgenden Anforderungen für die Lieferkette:

6.9.2 Langfristige Partnerschaften werden aufgebaut. Bei der Wahl von Partnerschaften haben Nachhaltigkeits-Dimensionen wie Transportwege, Förderung von Biodiversität, Tierwohl, Klimaneutrales Unternehmen und Transport, etc. einen mindestens gleichwertigen Stellenwert wie Preiskonditionen.

6.9.3 CSE-zertifizierte Unternehmen führen eine Lieferant*innenbewertung der Nachhaltigkeitsleistung und ILO-Vorgaben durch. Grundlage für die Lieferant*innenbewertung ist ein Managementsystem zur Benennung, Bewertung und Priorisierung aller Lieferant*innen. Ein Lieferant*innenwechsel, findet unter Angabe nachvollziehbarer Gründe statt. Dies dient dem Aufbau einer Grundlage zum Bilden von Kooperationen und Partnerschaften.

****Diese Anforderungen sind an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angelehnt https://wirtschaft-entwicklung.de/fileadmin/user_upload/5_Wirtschaft_und_Menschenrechte/Downloads/Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf Derzeit gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitende.

Das online-Tool unterstützt bei der Risiko-Analyse: https://www.mvorisicochecker.nl/de oder https://wirtschaft- entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/csr-risiko-check/

Der KMU-Kompass unterstützt beim Erstellen von Maßnahmen, Messen und Bewerten: https://wirtschaft- entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/kmu-kompass/

6.10. Nachhaltigkeitsaspekt Menschenrechte,  Sozial-  und -Umweltstandards

6.10.1 Die Einkaufsrichtlinie folgt dem Prinzip Suffizienz, Effizienz und Konsistenz.

6.10.2 Das Unternehmen verwendet für alle Materialien und Ausgangsstoffe eine Einkaufsrichtlinie, die auf der Nachhaltigkeitsstrategie beruht. Sie beinhaltet, dass keine Menschenrechte verletzt, die ILO-Vorgaben eingehalten und keine Produkte, die im Zusammenhang mit Tierversuchen (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener) stehen, verwendet werden.

6.10.3 Sofern es einen alternativen Rohstoff gibt, der

  • stärker zur Erhöhung der Biodiversität, Artenvielfalt und/oder Bodenqualität beiträgt und/oder
  • aus fairem Handel, fairer Erzeugung oder fairer Wildsammlung (fairwild, fairforlife, forlife, UEBT, FairTrade, naturland fair, Rapunzel Hand-in-Hand) stammt und
  • weiterhin den Qualitätsanforderungen entspricht, wird dieser bei der Produktentwicklung bevorzugt eingesetzt.

Produkte werden im laufenden Fertigungsprozess regelmäßig bzgl. positiver Rohstoff- Alternativen geprüft.

6.10.4 Kritische Rohstoffe, deren Anbau eine Bedrohung für die indigene Bevölkerung oder/und Öko-Systeme darstellt (wie Palmöl, Palmkernöl und deren Derivate), werden nach folgender Prioritätenliste eingesetzt: kbA, fairwild, UEBT, FairTrade, fairforlife, forlife oder Rapunzel Hand-in-Hand). Wenn Palmöl, Palmkernöl und deren Derivate in diesen Qualitäten nicht verfügbar ist, stammt es mindestens aus RSPO-Anbau.

RUBRIK ARBEITSWELT

6.11.  Nachhaltigkeitsaspekt Aus- & Weiterbildung

6.11.1 Alle Menschen, die in irgendeiner Form am Unternehmen beteiligt sind, haben die Möglichkeit, sich fortwährend weiterzubilden. Hierzu werden vom Unternehmen hinreichend Mittel bereitgestellt.

6.11.2 Schulungen und Optimierungen in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheit am Arbeitsplatz und Unfallvermeidung finden regelmäßig statt.

6.12. Nachhaltigkeitsaspekt Chancengleichheit & Teilhabe

6.12.1 Die Einstellung neuer Mitarbeiter*innen erfolgt frei von Diskriminierung und somit nach Kompetenz, Eignung, Passgenauigkeit zur Stellenbeschreibung, und anderen, unternehmensindividuellen Kriterien.

6.12.2 Mitarbeiter*innen werden über jede, für sie relevante Entscheidung und Vision des Unternehmens in Kenntnis gesetzt. Ihnen wird nachweislich die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu beziehen.

6.12.3 Mitarbeiter*innenmitbestimmung wird im Unternehmen ermöglicht.

6.12.4 Die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen ist sowohl bei der Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg gewährleistet.

6.12.5 Der Verantwortungsbereich von Mitarbeiter*innen ist so definiert, dass dieser in seinem Kompetenzbereich eigenverantwortlich handeln und sich weiterbilden kann. Ziel ist sowohl die Motivation als auch die Zufriedenheit der Mitarbeitender*innen mit ihrer Tätigkeit, um in dem Zuge auch die Leistungsfähigkeit im positiven Sinne zu erhöhen.

6.12.6 Das Unternehmen hat Verfahren etabliert, die es erlauben, mit Kündigungen bewusst umzugehen. Ziel ist es dabei, betriebsbedingte, notwendige Kündigungen, so früh wie möglich und mit der besten Begleitung zu arrangieren. Begleitung bedeutet in diesem Sinne z. B.: Begründung der Kündigung, Unterstützung bei der Stellensuche, Einsatz von Karriereberatern, Aushändigung von Referenzen, Auszahlung einer Abfindung und andere. Prinzipiell gilt: Weiterbildung und Umschulung vor Kündigung.

6.13. Nachhaltigkeitsaspekt Arbeitgeberattraktivität

6.13.1 Die Arbeitszeiten sind familienfreundlich gestaltet: Es besteht die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibel zu handhaben. Meetings und verpflichtende interne Veranstaltungen nach 17 Uhr sind nur in begründeten Ausnahmefällen nötig. Wochenendarbeit wird nicht eingefordert. Falls Wochenendarbeit zu der Arbeitstätigkeit gehört, wird sie klar in der Stellenbeschreibung erwähnt.

6.13.2 Sofern es arbeitstechnisch sinnvoll ist, ermöglicht das Unternehmen Home Office.

6.13.3 Mitarbeiter*innen-Zufriedenheit wird im Unternehmen ernst genommen. Das Unternehmen hat ein Verfahren, wie es die Zufriedenheit ermittelt, Resultate daraus zieht und umsetzt.

6.13.4 Es gibt keinen ausbeuterischen Einsatz von Praktikant*innen. Das Unternehmen folgt bei Einstellung von Praktikant*innen den Prinzipien der „Fair Company“.

RUBRIK MARKT & ETHIK

6.14.  Nachhaltigkeitsaspekt Wertesystem

 6.14.1 Das Unternehmen geht verantwortlich mit der Thematik Tierversuche um. Sofern es sich aus gesetzlichen Gründen nicht vermeiden lässt (medizinische Produkte, REACH, etc.), werden Tierversuche nur in dem absolut unvermeidbaren Minimum toleriert. Das Unternehmen bemüht sich, Alternativen zu finden.

 6.14.2 Die Sorge um das Tierwohl ist für CSE-Unternehmen Selbstverständlichkeit. Daher stammen alle tierischen Erzeugnisse vorzugsweise nicht nur aus kontrolliert ökologischer Haltung, sondern auch von Verbandsbetrieben. Neben dieser Prioritätensetzung im Einkauf hat das Unternehmen Kenntnis über die Haltungsbedingungen der Tiere und führt eine mindestens jährliche Abfrage seiner Lieferanten/Erzeuger durch (siehe auch Lieferantenabfrage 6.9.3).

6.15.  Nachhaltigkeitsaspekt Produktlebenszyklus

6.15.1 Die Auswirkungen seiner Tätigkeiten und seiner Produkte sind im Nachhaltigkeitsmanagementsystem des Unternehmens vor dem Hintergrund des Kreislaufgedankens und einem möglichst langen Lebenszyklus der Produkte beschrieben. (insbesondere für Gebrauchs-Produkte)

6.16.  Nachhaltigkeitsaspekt Transparenz

 6.16.1 Werbung für Produkte findet wahrheitsgemäß statt. Es werden keine Produktversprechen gegeben, die nicht im Vorfeld überprüft wurden.

 6.16.1 Transparenz: Das Unternehmen nutzt den Begriff „Nachhaltigkeit“ nicht missbräuchlich. Es integriert die Transparenz der Nachhaltigkeits-Leistungen in seine Marketing-Strategie. An Verkaufsstellen, dem wichtigsten Kontaktpunkt zum Verbraucher, wird auf Schulungen des Personals in Bezug auf Nachhaltigkeit geachtet.

6.17. Nachhaltigkeitsaspekt ethische Wirtschaft – Anti-Korruption

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, legt das Unternehmen in einem Verhaltenskodex fest, wie es sowohl in dem eigenen Unternehmen als auch innerhalb der Lieferkette und im Umgang mit weiteren Stakeholdern (wie Kunden, Mitarbeitern, usw.) Korruption, Bestechung, Betrug, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Geldwäsche, Veruntreuung von Allgemeingut (Förderungen,  Subventionen),  wettbewerbswidriges Verhalten oder Gefährdung von Whistleblowern verhindert. Nach einer Risiko-Analyse beschreibt es in diesem Kodex, wie es den Risiken unethischen Wirtschaftens begegnet.

Im Konkreten bedeutet dies:

6.17.1 Unternehmen ab 3 Mitarbeiter*innen erarbeiten einen internen Verhaltenskodex, der alle Maßnahmen zum Verhindern der oben genannten unethischen Verhaltensweisen im eigenen Unternehmen umfasst. Er beinhaltet mindestens

  • Eigenerklärung unter Berücksichtigung möglicher Interessenskonflikte
  • Schulungsplan für Mitarbeiter*innen zum Verhindern von Korruption, z.B. Awareness Training
  • Eigener Umgang zum Schutz von Whistleblowern (MA, Kunden, Lieferanten oder andere Stakeholder), der evtl. über das Hinweisgeberschutzgesetz hinausgeht
  • Spezifischer Umgang mit sensiblen Transaktionen (Reisen, Geschenke, Fortbildungen und ähnliches), z.B. Zulassungsverfahren

Der Verhaltenskodex wird von allen Personen im Unternehmen unterschrieben und ist Teil des Arbeitsvertrags.

6.17.2 Unternehmenstypen B und C mit mehr als 15 Vollzeitstellenäquivalente weisen unterschriebene Verhaltenskodizes der relevanten? Die Möglichkeit und Durchführung von Lieferantenaudits sind darin beschrieben.

6.17.3 In dem Management Review findet sich eine jährliche Zusammenfassung der Beschwerden, sensiblen Transaktionen, Lieferantenaudits und notwendigen Maßnahmen zum Verhindern von unethischem Wirtschaftsverhalten.

RUBRIK FINANZWESEN

6.18.  Nachhaltigkeitsaspekt internes Finanzwesen

6.18.1 Gewinne werden so zurückgeführt, dass sie der Umsetzung der Maßnahmen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele dienen. (Dies kann in Form von Investition in energiesparende Maßnahmen, Investition in Weiterbildung der Mitarbeiter, Anlage in ethisches Investment oder ähnlichen Aktivitäten stattfinden.)

6.18.2 Die Gehälter von Mitarbeiter*innen sind in vergleichbarer Stufe und Verantwortung gleichgestellt.

6.18.3 Im Unternehmen wird die Lohnschere von 1:15 nicht überschritten.

6.18.4 Das Unternehmen gestaltet seine Gewinnmargen im Einklang mit der Intention dieses Standards. Es hat und entwickelt ein Bewusstsein, wie sich übermäßige Gewinnmargen auf die Nachhaltigkeit auswirken.

6.19.  Nachhaltigkeitsaspekt externes Finanzwesen

Das Finanzwesen wird an ethischen Kriterien ausgerichtet. Dies beinhaltet:

6.19.1 Für inländischen Geldtransfer oder/und Lagerung freiem Kapital wird eine nach diesem Standard nachhaltig orientierte Bank gewählt.

6.19.2 Kapitalanlagen werden nachhaltig gestaltet.

6.19.3 Förderung der nachhaltigen betrieblichen Altersvorsorge, falls vorhanden und Unterstützung beim Wechsel in eine nachhaltige betriebliche Altersvorsorge.

6.19.4 Eine Evaluierung der betrieblichen Versicherungen bezüglich einer nachhaltigen Alternative erfolgt mindestens alle zwei Jahre.

6.19.5 Im Falle einer Aufnahme von Fremdkapital werden regionale Aspekte und ethisch orientierte Geldgeber in Überlegungen Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein örtlicher Geldgeber für die Region unterstützenswert ist oder ein nachhaltig orientiertes Finanzinstitut gewählt werden soll.

7. Kriterienkatalog Unternehmensindividuelle Nachhaltigkeitsziele

Auf den CSE-Mindestanforderungen bauen die unternehmensindividuellen Nachhaltigkeitsziele auf. Diese Anforderungen wählt das Unternehmen entweder aus den im Folgenden aufgelisteten oder selbst erstellten Kriterien. Von den mind. 3 Nachhaltigkeitszielen dürfen maximal 2 aus der Rubrik „Umwelt“ stammen. Eine der beiden Dimensionen muss die ökologische sein, um die ISO Norm 14001:2015 zu erfüllen. Voraussetzung für die fortlaufende Nutzung des Labels „CSE“ ist also, neben dem Einhalten der Mindestanforderungen, der Nachweis von Maßnahmen zum Erreichen der ausgewählten Ziele durch entsprechende Indikatoren. Diese Indikatoren wiederum werden kontinuierlich dem sich verändernden Stand des Wissens angepasst. Hat ein Unternehmen seine Ziele erreicht und somit seinen Optimierungslevel erfüllt, sind seine Ziele das Beibehalten des Niveaus.

Die Liste der möglichen Nachhaltigkeits-Ziele ist insofern offen als sie auf Antrag bei der Arbeitsgruppe „Lebendige Nachhaltigkeit“ ergänzt werden kann.

Die Zeiträume zum Erreichen dieser Ziele betragen 3 bis 5 Jahre. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden. Eine Anerkennung der Begründung wird durch das Zertifizierungskomitee gegeben.

Rubrik Managementsystem

  1. Die Unternehmensziele sind klar definiert und im Qualitäts-Management-Handbuch sowie Managementplan verankert. Indikator: keiner.
  2. Sozial-ökologische Rechnungslegung: „Goodprint“. Indikator: noch nicht bekannt, da

diese Art der Rechnungslegung noch erforscht wird.

  1. Erstellen einer Gemeinwohl-Bilanz gemäß der Gemeinwohlökonomie. Indikator: innerhalb der Bilanz sind alle Indikatoren vorhanden.
  2. Engagement in Aktivitäten mit positiv sozialen Effekten an jedem Wirkungsort des Unternehmens. Indikator: Auflistung der Aktivitäten, inklusive Aufwand und Effekt.
  3. Externe soziale Aktivitäten finden sich in ethisch orientierten Projekten und ethischem Investment wieder. Beispielsweise durch Unterstützung von Vereinen, NGOs, Schulprojekten und ähnlichem. Indikator: Anzahl der Aktivitäten, aufgelistet nach
  4. Das Unternehmen lehnt den Einsatz kritisch erzeugter Rohstoffe Damit ist derzeit Palmöl gemeint. Es findet einen Weg, diese Rohstoffe zu ersetzen oder dessen Erzeugung ökologisch und sozial verträglich zu fördern.

Rubrik Umwelt

  1. Alle Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs, sofern verfügbar, stammen aus ökologischem Anbau oder fairwild-Sammlung. Sofern es den pflanzlichen Ausgangsstoff auch in fair-

Qualität gibt, wird dieser bevorzugt eingesetzt. Das Unternehmen hat ein Verfahren entwickelt, wie es nach folgender Priorität Rohstoffe beziehen kann: fair und kbA> kbA > pflanzlich. Indikator: Anteil am Einkauf in Anzahl und Menge.

  1. eine Komponente jedes Endproduktes ist aus kbA oder fairwild (Wildsammlung). Indikator: Anteile der Produkte je Gesamtprodukte mit kbA Komponenten.
  2. Es werden keine Rohstoffe aus fossilen Quellen Weder in der Verpackung noch im Produkt selber. Indikator: Dürfte dann nicht mehr nötig sein.
  3. Eingesetzt wird nur Palmöl aus nachhaltigem Anbau, für dessen Gewinnung nachweislich keine indigenen Völker vertrieben oder Regenwald gerodet wurde.
  4. Unternehmen, welche Palmöl-basierende Rohstoffe (z.B. Emulgatoren, Emollients, Konsistenzgeber, Ascorbylpalmitat) in ihren Produkten verwenden, substituieren diese gegen nachhaltige palmölfreie Varianten.
  5. Das Unternehmen engagiert sich bei der Science Based Target Initiative und ermittelt ein Reduktionsziel für seine Branche.
  6. Der direkte Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß ist auf ein Minimum reduziert. In Hinblick auf den indirekten Energieverbrauch entwickelt das Unternehmen ein Verfahren, diesen ebenfalls auf ein Minimum zu reduzieren. Indikator: Verhältnis von Energie zu verkauftem Produkt = Energieeffizienz, aber auch wie viele Emissionen entstehen, ggf. in Verbindung mit Klimaneutralität.
  7. Verpackungen bestehen aus einfach zu recycelnden Materialien. Kein Einsatz von Mehrkomponentenverpackungen. Das Design ermöglicht effizienten Materialeinsatz für eine vollständige und einfache Entleerung. Dies kann im Vergleich zu anderen Verpackungen nachgewiesen werden.

Rubrik Lieferkette

  1. Zwischenhändler*innen müssen ihren Mehrwert für Erzeuger*in und Käufer*in darlegen. Indikator: nicht sinnvoll.
  2. Alle dauerhaften Lieferant*innen wirtschaften ebenfalls nachhaltig. Im besten Falle ebenfalls CSE-zertifiziert. Indikator: Anzahl der nachhaltigen Lieferant*innen.

Rubrik Arbeitswelt

  1. Gehälter sind sozial gerecht
  2. Vorschlag für eine Orientierung der Löhne: Der höchste Lohn darf maximal im Faktor 10 zu niedrigstem Lohn in einer Vollzeit Festanstellung stehen.
    1. Vorschlag Modell sozial gerechtes Gehalt: Grundgehalt und Aufstockung bezogen auf „Mehrleistung“ wie Verantwortung, Dauer im Unternehmen, Überstunden, Weiterbildung etc.
    2. Zufriedenheit am Arbeitsplatz: Mitarbeiter*innen sind sich ihres Wertes für das Unternehmen genauso sicher, wie das Unternehmen sich des Wertes seiner Mitarbeiter*innen bewusst ist. Handlungen sind danach ausgerichtet. Indikator: Mitarbeiter*innen-Befragungen, Krankheitstage, Fluktuation u.a.
  3. Einrichten von Ausbildungs- und Praktikant*innenplätzen. Indikator: % Anzahl Auszubildenden/Praktikant*innen auf Gesamtzahl der Mitarbeiter*innen
  4. Einbezug von regionalen Behindertenwerkstätten, Integrationsmöglichkeiten Ä..
  1. Beteiligung der Mitarbeiter*innen am Gewinn oder andere Entlohnung signifikant gewinnbringender Ideen

Rubrik Markt & Ethik

  1. Die Verhandlungen mit Ländern, deren Import Testungen der Produkte an Tieren vorschreibt, werden so gestaltet, dass die ablehnende Haltung des Unternehmens zu Tierversuchen deutlich wird. Hierfür kann ein Positionspapier, Bittschreiben oder einePetition an die zuständige Behörde oder Abgeordneten der Anfang sein. Diese Schreiben sollen die Haltung des Unternehmens deutlich machen und eine Sensibilität der Länder für das Thema ermöglichen.
  2. Anlagen in ethische
  3. Aufgreifen der Herausforderung am Beispiel von Palmöl. Verantwortlicher Umgang mit den Folgen des vermehrten Rohstoff-Bedarfs. Z.B.:
    1. Erforschen und Einsetzen von
    2. Eigene Aktivität zur Unterstützung der indigenen Bevölkerung und ihrer Biodiversität.
    3. Unterstützung einer Organisation, die indigene Völker und ihre Biodiversität schützt und unterstützt.
  4. Einbezug der Verkaufsstellen und Außendienst. Alle Verkaufsstellen halten die Mindestanforderungen des CSE-Standards ein. Indikator: Anteil der CSE konformen Verkaufsstellen, Anteil erfüllter Mindestanforderungen je Verkaufsstelle.
  5. Im Zuge der kooperationsbildenden Aktivitäten solidarisiert sich das Unternehmen mit Mitunternehmen. Dies kann in Form von Wissenstransfer, Teilen des Know-Hows, der Arbeitskräfte, der Aufträge stattfinden und/oder es finden Formen eines kooperativen Marketings statt sowie gemeinsame Krisenbewältigung.
  6. Das Unternehmen widmet und beteiligt sich der Forschung um nachhaltige Verpackungen.

Rubrik Finanzwesen

  1. Dem Unternehmen ist bekannt, woher finanzielle Mittel stammen, die es in Anspruch
  2. Fremdkapital wird nur noch von ethisch orientierten Geldgebern Der Geldgeber legt offen, wie er sich refinanziert. Indikator: keiner.
  3. Versicherer werden jährlich/alle 2 Jahre abgefragt, was sie für die Nachhaltigkeit Ggfls. Sukzessive Kündigungen mit Begründung.
8. Schwerpunkte

Aus der Rubrik Nachhaltigkeitsschwerpunkte können fakultativ Themen gewählt werden, deren Bearbeitung gesondert durch die GfaW ausgezeichnet werden können.

Kreislaufwirtschaft

Um Quellen neuer Wertschöpfungsmöglichkeiten zu finden, beginnt das Unternehmen mit Output-Input-Tabellen. Output-Input-Tabellen machen deutlich, wo innerhalb der Produktionskette noch Wertschöpfung möglich ist (z. B. bei der Verwertung von organischem Abfall als Kompost, der entweder verkauft oder im eigenen Anbau wiederverwertet werden kann).

Tierschutz

Das Unternehmen engagiert sich aktiv für alternative Sicherheitsstudien.

Klimaneutralität

Das Unternehmen, seine Verkaufsstellen, der Außendienst und all seine B2B-Zulieferer wirtschaften klimaneutral im Sinne dieses Standards.

Saubere Aufbereitung von Rohstoffen (Green Chemistry)

Das Unternehmen engagiert sich in der Erforschung und Anwendung sauber aufbereiteter Rohstoffe.

Ethik

Das Unternehmen engagiert sich in sozialen Projekten, gibt sozial benachteiligten Menschen Arbeitsmöglichkeiten oder ist in anderweitig ethisch orientierten Projekten involviert.

Wissenstransfer

Das Unternehmen ist in den Wissenstransfer nachhaltiger Themen involviert. Es organisiert Tagungen, Schulungen, Kurse, etc. und nimmt an Forschungsprojekten teil.

Gemeinwohlökonomie

Das Unternehmen erstellt selbst eine Gemeinwohl-Bilanz und ist in der Gemeinwohlökonomie- Bewegung aktiv.

Green-IT

Das Unternehmen legt seinen Schwerpunkt auf grüne IT-Lösungen im Sinne dieses Standards.

9. Anhang

Alle Vorlagen für die Einhaltung der Kriterien sind im Software-Programm CSE-STAR (Sustainability Tool for Assessment and Reporting) hinterlegt.