GVO-Freiheitserklärung

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sowie Lebensmittel und Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 gekennzeichnet werden.

Saatgut von gentechnisch veränderten Pflanzen muss außerdem gekennzeichnet werden, ebenso wie zum Beispiel gentechnisch veränderte Schnittblumen oder gentechnisch veränderte Zierfische (falls sie in den Verkehr gebracht werden dürften).

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Verkäuferbestätigung zur GVO1 FreiheitVerkäuferbestätigung zur GVO1 Freiheit

Hier können Sie die Verkäuferbestätigung zur GVO-Freiheit ausfüllen, unterschreiben und herunterladen.

Die Begriffsbestimmung für „genetisch veränderter Organismus (GVO)“ ist die Begriffsbestimmung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rat vom 12. März 2001 über dieabsichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt.
Alle Produktbestandteile/alle während des Produktionsprozesses verwendeten Bestandteile angeben

Der Unterzeichnende bestätigt Folgendes:

Bescheinigung

Es liegen keine Informationen vor, die darauf schließen lassen, dass diese Erklärung falsch ist. Der Unterzeichnende verpflichtet sich, seinem Kunden unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn diese Bestätigung widerrufen oder geändert wird oder wenn Informationen bekannt werden, die die Richtigkeit der Bestätigung in Frage stellen. Der Unterzeichnete haftet für die Richtigkeit der Angaben dieser Bestätigung.
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