Vegan-Erklärung

Erläuterung zu vegan Auslobung von NCP, NCS und NATURE THANX

Auslobung eines Produktes als „vegan“ ist möglich, wenn kein Inhaltsstoff tierischen Ursprungs ist oder durch tierische Stoffe gewonnen wurde.

  • Teil 1 des Kriteriums: kein direkter tierischer Rohstoff: z.B. kein Honig/Bienenwachs, kein Chitin, kein Shellack.
  • Teil 2 des Kriteriums: kein Hilfsstoff, der durch tierische Stoffe gewonnen wurde. Dabei ist es unerheblich ob der Hilfsstoff vollständig aus dem fertigen Rohstoff entfernt wurde.

Beispiele:
Ein Pflanzenextrakt, der durch einen Gelatine-Filter gelaufen ist, ist nicht vegan. Xanthan Gum, das mit einem Enzym aus Eiern geklärt wurde, ist nicht vegan. Die Kennzeichnung eines Rohstoffes als „vegan“ bezieht sich lediglich auf den Rohstoff und nicht auf die Produktionsanlage, den Transport oder die landwirtschaftliche Erzeugung eines Ausgangsstoffes.

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Erklärung zur veganen Qualität des Rohstoffes

Hier können Sie die Vegan-Erklärung ausfüllen, unterschreiben und herunterladen.

Adresse des Rohstoffherstellers
Bitte alle Komponenten auflisten, aus der der Rohstoff besteht und die als Hilfsstoff bei der Produktion eingesetzt wurden.

Bescheinigung

Hiermit wird bescheinigt, dass der oben genannte Rohstoff und seine Hilfsstoffe nicht aus tierischen Stoffen hergestellt wurden. Der Rohstoff soll in einem Produkt verwendet werden, das eine vegane Auszeichnung anstrebt. Unser Verständnis von vegan ist: weder die Ausgangsstoffe noch die Hilfsstoffe für den Rohstoff bestehen aus tierischem Material.
TT Punkt MM Punkt JJJJ
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