Erläuterung zu vegan Auslobung von NCP, NCS und NATURE THANX
Auslobung eines Produktes als „vegan“ ist möglich, wenn kein Inhaltsstoff tierischen Ursprungs ist oder durch tierische Stoffe gewonnen wurde.
- Teil 1 des Kriteriums: kein direkter tierischer Rohstoff: z.B. kein Honig/Bienenwachs, kein Chitin, kein Shellack.
- Teil 2 des Kriteriums: kein Hilfsstoff, der durch tierische Stoffe gewonnen wurde. Dabei ist es unerheblich ob der Hilfsstoff vollständig aus dem fertigen Rohstoff entfernt wurde.
Beispiele:
Ein Pflanzenextrakt, der durch einen Gelatine-Filter gelaufen ist, ist nicht vegan. Xanthan Gum, das mit einem Enzym aus Eiern geklärt wurde, ist nicht vegan. Die Kennzeichnung eines Rohstoffes als „vegan“ bezieht sich lediglich auf den Rohstoff und nicht auf die Produktionsanlage, den Transport oder die landwirtschaftliche Erzeugung eines Ausgangsstoffes.
Download
als PDF-Vorlage herunterladen
„(*)“ zeigt erforderliche Felder an